Arbeitnehmer können Wertguthaben, die sie im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses durch das Ansparen von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt angesammelt haben, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anlegen. Die Wertguthaben werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sicher und zinsbringend angelegt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Angesparte Wertguthaben können zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit eingesetzt werden. Ein Aufbau der Wertguthaben ist beispielsweise möglich aus dem laufenden Gehalt, Überstundenvergütungen, Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) oder nicht genommenen Urlaubstagen.
Informationen zu den Voraussetzungen der Anlage des Wertguthabens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und zum Verfahren finden Sie in der Broschüre „Übertragung von Wertguthaben“ und im Internet www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, Zielgruppe „Arbeitnehmer mit Wertguthaben“.
Pressemitteilung von Deutschen Rentenversicherung Bund