Eltern können ihre Steuerlast jedes Jahr verringern

Stolze 9.276 Euro Kindergeld pro Jahr fließen in die Taschen einer Familie mit vier Kindern. Für das erste und zweite Kind schießt der Staat 184 Euro Kindergeld pro Monat hinzu, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Die staatliche Förderung wird nicht auf das Einkommen angerechnet und muss damit nicht versteuert werden.

Neu ab 2012: Seit Anfang diesen Jahres entfällt die Einkommensgrenze für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden. Sie werden weiterhin als Kinder berücksichtigt, unabhängig vom Einkommen. „Eltern erhalten dadurch uneingeschränkt Kindergeld“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank.

Auch die Kinderfreibeträge von 2.184 Euro pro Kind und Elternteil sind seit 2012 von der Einkommensprüfung ausgenommen. „Bei einer Zweitausbildung entfallen Kindergeld und -freibeträge allerdings, wenn eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausgeübt wird“, sagt die Postbank Expertin.

Ein weiterer finanzieller Vorteil für Eltern: Die Kosten für Kinderbetreuung, zum Beispiel Kindertagesstätte, Babysitter oder Hausmädchen, lassen sich ab 2012 bis zu zwei Dritteln, maximal 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben abziehen. Ob die Kinderbetreuung erwerbsbedingt erfolgt oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie unbegrenzt bei behinderten Kindern, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Pressemitteilung der Postbank

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