Zentralruf der Autoversicherer nun auch über Festnetz-Nummer zu erreichen

Unter der Telefon-Nummer 040 – 300 330 300 erreichen ab sofort alle Verkehrsteilnehmer, die nach einem Unfall die gegnerische Versicherung erfragen wollen, den Zentralruf der Autoversicherer. „Mit der zusätzlichen Festnetz-Nummer tragen wir dem veränderten Verhalten der Anrufer Rechnung, die – ob mobil oder vom Festnetzanschluss aus – immer mehr mit Festnetz-Flatrate-Verträgen telefonieren. Unsere Anrufer erwarten zu Recht, dass ihre Flatrates auch beim Zentralruf greifen“, erläuterte Birgit Luge-Ehrhardt, Pressesprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die in Hamburg den Zentralruf der Autoversicherer betreibt, die Gründe für diese Erweiterung. Die bisherige 0180er Nummer bleibt weiterhin bestehen.

„Zukünftig gibt es mehr Möglichkeiten, den Kontakt zum Zentralruf möglichst kostengünstig aufzunehmen. Der Anruf beim Zentralruf wird insgesamt kostengünstiger, die Qualität
des Service bleibt auf unverändert hohem Niveau“, so die GDV DL-Sprecherin. Wer ohne Flatrate aus dem Festnetz telefoniere, könne sich weiterhin für 6 Cent pro Anruf unter 0180-25026 mit seiner Anfrage an den Zentralruf wenden. Mit maximal 42 Cent pro Minute bleibe ein Anruf aus den Mobilfunknetzen an die 0180er Nummer die potentiell teuerste Variante.

Luge-Ehrhardt empfiehlt, die günstigste Nummer zu speichern: „Dann kann man nicht nur Geld sparen, sondern hat gleichzeitig auch die wichtige Nummer für den Notfall direkt
zur Hand.“

5.800 Anfragen pro Tag beim Zentralruf

Jährlich wird der Zentralruf der Autoversicherer etwa 2,1 Millionen Mal angerufen und gebeten, nach einem Unfall die gegnerische Versicherung zu ermitteln. Zum Vergleich: Anfang der 1980er Jahre waren es ungefähr 380.000 Anrufe im Jahr. Heute bearbeiten die insgesamt 180 Mitarbeiter in der Hamburger Zentrale durchschnittlich knapp 5.800 Anrufe täglich.

Zu Unfällen im Ausland kommen rund 30.000 Anrufe pro Jahr, zumeist in den Ferienmonaten. Dann ermittelt der Zentralruf, seit 2003 die nationale Auskunftsstelle für Unfallschäden im Ausland, für die deutschen Verkehrsteilnehmer auch den – in jedem EU-Mitgliedsland sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz vorgeschriebenen –
Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherungen.

Pressemitteilung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft

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