Verbraucherzentrale Sachsen: Unangemessene Entgelte für die Erstellung von Duplikaten sind unwirksam

Jeder kennt die Situation: Unterlagen werden gesucht, aber nicht gefunden. Besonders ärgerlich ist, wenn die Dokumente Dritten vorgelegt werden müssen, etwa zur Beantragung von staatlicher Unterstützung. Gut, wenn die Möglichkeit besteht, sich Duplikate erstellen zu lassen – schlecht nur, wenn dafür ein horrender Preis gezahlt werden soll. Beschwerden über solche Forderungen von Banken und Sparkassen häufen sich. Deshalb haben sich die Verbraucherzentralen der Angelegenheit angenommen.

Für die Nacherstellung von Kontoauszügen fordern einige Kreditinstitute pro Auszug ein Entgelt in Höhe von 15 €, so auch die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien. Laut deren aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis fällt dieses Entgelt an, wenn die Ursprungsdaten nicht älter als 6 Monate sind. Ein Kunde, der auf Grund eines Umzugs seine Originalkontoauszüge nicht mehr fand und jetzt Zweitschriften aus der Zeit von August 2010 bis März 2011 benötigte, sollte sogar noch mehr bezahlen. Bei noch älteren Ursprungsdaten sieht die Entgeltregelung dieser Sparkasse einen Preis von 2 € je Buchungsposten vor. In der Summe wurden dem Betroffenen 197 € für neun nacherstellte Kontoauszüge berechnet. Nach einer Beratung bei der Verbraucherzentrale Sachsen legte er Widerspruch gegen die Forderung ein – mit dem Ergebnis, dass schließlich das Entgelt aus Kulanz stark ermäßigt wurde.

„Nach unserer Auffassung verstößt diese Entgeltklausel gegen das Gesetz und ist damit nichtig“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zwar muss die Nacherstellung von Kontoauszügen auf Kundenverlangen nicht kostenfrei, wohl aber angemessen sein – so steht es im § 675d Abs.3 Satz 2 BGB.“ Der Gesetzgeber schreibt weiter ausdrücklich vor, dass das Entgelt an den tatsächlichen Kosten der Unternehmen ausgerichtet sein muss. Interessant ist, dass es auch Kreditinstitute gibt, die für die gleiche Dienstleistung nur einen Bruchteil der hohen Entgelte fordern.
Betroffene sollten deshalb sehr hohen Forderungen unter Verweis auf ein laufendes Verfahren widersprechen und die Rechtsprechung abwarten. Weil es nicht nur um einen Einzelfall geht und es oft an der Einsicht der Kreditinstitute mangelt, ist auch in dieser Sache eine gerichtliche Klärung nötig. Verklagt wurde vor dem Landgericht Frankfurt/Main (AZ.: 2-19 O 409/11) die Commerzbank AG. Auch dieses Geldhaus verlangt 15 € pro Auszug für die Nacherstellung von Kontoauszügen. Ein Urteil steht noch aus.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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