ARAG: Tipps für die eigene Homepage

Es ist noch gar nicht so lange her, da fragten sich die ersten großen Unternehmen, ob sie denn eine eigene Website brauchten. Heute können sich viele Privatpersonen ein Leben ohne eigene Homepage kaum noch vorstellen. Wer auf seine Webseite nicht verzichten will, tut dies meistens, um sich über Gestaltung und Inhalt selbst darzustellen und mit anderen zu kommunizieren. Was dabei manchmal vergessen wird: Auch für private Websites gibt es Regeln. Wer also juristische Schwierigkeiten vermeiden will, sollte sich laut ARAG Experten neben Gestaltung und Inhalt auch ein wenig um die rechtlichen Grundlagen kümmern.

Der Content oder auch der Inhalt

Die erste und wichtigste Frage – zumindest aus juristischer Sicht – lautet: Legal oder illegal? Ganz bestimmt nicht egal! Das Internet ist voll mit Bildern, Videos, Audiodateien und Texten. Es ist kinderleicht, sie zu kopieren und auf der eigenen Website einzubinden. Vielen ist daher gar nicht bewusst, dass es sich dabei um fremdes geistiges Eigentum handelt, in das andere viel Zeit, Mühe, Kreativität und Geld investiert haben. Der Urheberrechtsschutz beginnt aber tatsächlich in dem Moment, in dem ein Text geschrieben, eine Melodie komponiert oder ein Bild gemalt wird. Es ist nicht erforderlich, ein Werk in ein öffentliches Register eintragen zu lassen oder es mit einem Copyright-Vermerk zu versehen. Die Inhalte müssen laut ARAG Experten allerdings durch menschliches Tun geschaffen worden sein und dürfen nicht nur Alltäglichkeiten wiedergeben. Artikel, Songtexte und Fotos sind somit regelmäßig geschützte Werke; aber auch Linksammlungen und andere Datenbanken sind meist geschützt und dürfen nicht einfach übernommen werden. Im Unterschied dazu sind hingegen Urteile, Gesetze und andere amtliche Publikationen nicht geschützt, sofern sie nicht redaktionell bearbeitet wurden. Gleiches gilt für eine Pressemitteilung, die dazu bestimmt ist, weitergegeben zu werden. Hier kann man sich ohne Bedenken bedienen.
Das Design

Schön soll sie sein, die eigene Website. Kein Problem, wenn man eigentlich kein großer Künstler ist: Es gibt genug tolle Anregungen im World Wide Web. Doch Vorsicht: Auch Layout, Buttons oder Grafiken einer anderen Webseite können geschützt sein, wenn es nicht dem zahlloser anderer Webseiten gleicht. Wenn ein auffälliges besonders tolles Design sehr gut gefällt, sollten man die Stilelemente nicht ohne zu fragen komplett übernehmen.
Die Links

Mithilfe von Links stellt man die Verbindung zu anderen Websites und deren Inhalten her. Erst durch die Verlinkung entsteht also ein Netz, englisch „Web“. Links auf der eigenen Website sind laut ARAG Experten grundsätzlich rechtmäßig. Strafbar ist aber selbstverständlich die Verlinkung mit rechtswidrigen Websites und Downloads. Die Informationen, Daten oder Bilder, die man auf der eigenen Homepage bereitstellt, werden vom Gesetzgeber als Inhalte gewertet, die man sich zu Eigen macht. Das gilt ebenso, wenn die Seite mit anderen verlinkt ist. Die durch den Link zugänglich gemachten Informationen hat man also mit zu verantworten. Links sollten daher immer derart programmiert sein, dass sich automatisch ein neues Fenster öffnet – im Ernstfall wird das vom Gericht in der Regel als klar ersichtliches Verlassen einer Seite gewertet. Sonst macht man sich diese Inhalte nach Auffassung einiger Gerichte zu Eigen, verletzt damit den Urheberschutz oder haftet für den Inhalt.

Der Disclaimer

Aus Angst, für gesetzte Links haftbar gemacht zu werden, findet sich auf zahlreichen Webseiten ein Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 312 O 85/98. Unter Berufung darauf wird behauptet, man müsse sich von allen Links distanzieren, um nicht dafür haftbar zu sein. Die einfache Distanzierung von den verlinkten Seiten ist allerdings nicht nur paradox, sondern auch rechtlich umstritten. Schließlich wirkt es zunächst widersprüchlich, wenn man eine Seite empfiehlt und gleichzeitig von dieser Abstand nimmt. Rechtlich umstritten ist diese Methode laut ARAG Experten, weil dadurch jede offensichtlich kriminelle Seite straffrei verlinkt werden könnte.
Das Impressum

Es empfiehlt sich für alle Betreiber einer Homepage, ein Impressum anzulegen. Im Teledienstgesetz (§6 TDG) heißt es zwar lediglich, dass jede geschäftsmäßige Seite bestimmte Informationen bereitstellen muss. Der Begriff „geschäftsmäßig“ wird jedoch nicht eindeutig erläutert. Klar ist, dass hierunter Firmen- oder sonstige gewerblich genutzte Seiten fallen. Da aber außerdem von nachhaltig angelegten Seiten die Rede ist, fällt eigentlich jede Website darunter. Ein Impressum muss einen volljährigen Verantwortlichen sowie eine Kontaktadresse beinhalten. Es darf nur ein Verantwortlicher genannt werden, damit im Streitfall für Eindeutigkeit gesorgt ist. Das Impressum muss außerdem unmittelbar erreichbar sein. Dies bestätigt eine Entscheidung des Oberlandesgericht Münchens (Az.: 29 U 4564/03). Daher sollte man grundsätzlich auf gängige Bezeichnungen wie Impressum, Kontakt oder Anbieterkennzeichen zurückgreifen. Für gewerbliche Internetseiten müssen zusätzlich noch eine Reihe anderer Angaben gemacht werden (siehe unten).
Gästebuch und Forum

Die meisten privaten Seiten haben auch ein Gästebuch, in dem User mit dem Betreiber in Kontakt treten können. Im Sinne der Impressumspflicht reicht ein Gästebuch allerdings nicht als Kontaktmöglichkeit aus. Hierfür muss eine E-Mail genannt, oder ein Kontaktformular bereitgestellt werden. Ein Forum lässt Diskussionen zu. Dort werden aktuelle oder allgemeine Themen behandelt. Es bietet Usern die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten. Wer eines dieser Features anbietet, sollte es regelmäßig warten, raten ARAG Experten. Als ausreichend wird seitens der Gerichte für private Webseiten eine wöchentliche Begutachtung gewertet. Wird in einem Eintrag eine andere Person beleidigt oder stellt ein Gast einen Link zu einer illegalen Seite ins Gästebuch oder ins Forum, so muss dieser Eintrag so schnell wie möglich gelöscht werden.
Ein kurzer Check!

* Wollen Sie fremde Inhalte verwenden, können Sie sich nicht darauf berufen, dass nicht ausdrücklich auf bestehende Schutzrechte hingewiesen wurde. Daher: Fragen Sie besser nach, bevor Sie fremden Content einfach übernehmen.
* Auch Layout, Buttons oder Grafiken einer anderen Webseite können geschützt sein. Darum sollten Sie die Stilelemente nicht ohne zu fragen komplett übernehmen.
* Programmieren Sie Ihre Links so, dass sich automatisch ein neues Fenster öffnet. In der Regel wird das vom Gericht als klar ersichtliches Verlassen ihrer Seite gewertet. Sonst machen Sie sich ggf. diese Inhalte zu Eigen und haften für den Inhalt.
* Legen Sie ein Impressum mit dem volljährigen Verantwortlichen und der Kontaktadresse an. Greifen Sie dabei auf gängige Bezeichnungen zurück wie Impressum, Kontakt oder Anbieterkennzeichen.
* Überprüfen Sie die Einträge auf Inhalt, Links und Angemessenheit. Wird in einem Eintrag eine andere Person beleidigt oder stellt ein Gast einen Link zu einer illegalen Seite bei Ihnen ins Gästebuch oder ins Forum, so löschen Sie diesen Eintrag.
* Für gewerbliche Seiten im Impressum zusätzlich erforderlich:
– Ein Vertretungsberechtigter
– Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– Register und Registriernummer
– Aufsichtsbehörde + Kontaktadresse
– Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (druckbar)

Pressemitteilung der ARAG Rechtschutz Versicherung

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