Ministerium legt Gebührenverordnung für neuen Personalausweis vor

Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt. Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts soll die Verordnung den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 Euro, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.

„Mit dieser Gebühr liegen wir bei einem Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Ausweise mit elektronischer Identitätsfunktion ausgeben, im Mittelfeld“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

„Es ist unsere Aufgabe, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. Das heißt, dass auch die Aufwände der kommunalen Behörden, die nicht nur die Anträge bearbeiten, sondern die Bürgerinnen und Bürger zu den neuen Funktionen, Entscheidungsmöglichkeiten und zum Datenschutz beraten, durch die Gebühr weitestgehend gedeckt sein müssen.“

Mit rund 20 Prozent ist der Verwaltungsanteil für die Kommunen genauso hoch wie beim Reisepass, der 59 Euro kostet. Daneben enthält die Gebühr von 28,80 Euro die Herstellungskosten durch die Bundesdruckerei.

Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte wird am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Die aufgedruckten Daten werden auf einem im Innern der Karte enthaltenen Chip digital abgelegt. Mit der integrierten Online-Ausweisfunktion können Dienstleister aus E Business und E Government künftig Anwendungen anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden und registrieren.

Zusätzlich ist der Ausweis für das Unterschreiben mit der elektronischen Signatur vorbereitet. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist freiwillig. Um die Identität der Nutzer zu schützen, sind die Identitätsdaten kryptografisch verschlüsselt hinterlegt.

Auch die Übertragung findet verschlüsselt statt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungszertifikaten basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Ausweisdaten können nur unter aktivem Zutun des Ausweisinhabers – z. B. nach Eingabe der sechsstelligen PIN – gelesen werden. Ein unbemerktes Auslesen ist nicht möglich.

Um auch weiterhin die sehr hohe Fälschungssicherheit der Ausweiskarte zu gewährleisten, wurden die physikalischen Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise Sicherheitsprägungen und Hologramme, im Vergleich zum aktuellen Personalausweis an den technischen Fortschritt angepasst.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Pressemitteilung des Bundesinnenministerium

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