Kölner Stadt-Anzeiger: Wann zahlt die Versicherung?

Nachdem gewaltsam in Wohnräume eingedrungen und persönliche Gegenstände entwendet wurden, wird von der Hausratversicherung eine Stehlgutliste eingefordert. Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen: „Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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