SAF-Studie Kreditmanagement: Neuer Datenschutz trifft Unternehmen unvorbereitet

Fast die Hälfte der deutschen Unternehmen ist bisher nicht darüber informiert, wie sich das neue Datenschutzrecht auf ihre Bonitätsprüfungen auswirkt. Dabei wird 2010 die Bewertung der Kreditwürdigkeit weitaus komplexer und reglementierter. So stehen Unternehmen deutlich weniger Schlüsselinformationen von Auskunfteien zur Verfügung. 46 Prozent der deutschen Betriebe nehmen diese Daten aber als Grundlage, um die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden einzuschätzen und Forderungsausfälle zu verhindern. Zu diesen Ergebnissen kommt die „SAF-Studie Kreditmanagement“, für die 295 Fach- und Führungskräfte aus Versandhandel, E-Commerce, Banken, Versicherungen und aus der Energieversorgung befragt wurden.

Nur ein Viertel der Befragten ist sich bewusst, dass sich die Qualität und Verfügbarkeit der Bonitätsinformationen künftig verschlechtern werden: Im April 2010 trat die erste Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Dann dürfen beispielsweise so genannte Positivdaten über Privatpersonen, die Auskunft darüber geben, ob ein Kunde sich vertragsgetreu verhält, nicht ohne Einwilligung übermittelt werden. Damit werden zahlungszuverlässige Kunden zu einer unbekannten Größe für Auskunfteien und deren Geschäftspartner.

Zudem sieht der Gesetzgeber die Weitergabe von Negativdaten, also Informationen, die beispielsweise zur Ablehnung eines Kunden führen, kritischer. Die Mitarbeiter sind angehalten, die Daten zur Kreditwürdigkeit der Kunden mittels automatisierter Auswertungen nicht nur zu errechnen, sondern auch inhaltlich zu bewerten. Es soll Transparenz geschaffen werden, welche Inhalte bei den Scoring-Verfahren zur Ablehnung führten. So sollen sich Betroffene informieren können, welche Gründe eine Negativentscheidung hat.

Das hat weitreichende Konsequenzen: Denn 48 Prozent der deutschen Unternehmen verwenden Scoring-Modelle, um die Bonität ihrer Kunden einzuschätzen. Für diese Firmen stellen die gesetzlichen Neuerungen erheblichen Mehraufwand dar. Speziell bei Online-Geschäften werden häufig automatisierte Verfahren verwendet. Diese müssen beispielsweise künftig Anwendungen implementieren, die bei Ablehnung individualisierte Erläuterungen liefern können, sofern der Kunde Begründungen fordert. Dementsprechend stehen die Firmen unter Druck, komplexe Datenbestände auf Vorrat zu halten und diese entsprechend zu sichern.

Pressemitteilung der SAF Forderungsmanagement GmbH

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