Betriebsrentenaufbau genießt Steuervorteil – Bundesverband deutscher Banken empfiehlt Pflichtvorsorge

Altersarmut könnte sich selbst in so einem fortschrittlichen Staat wie Deutschland zu einem Problem entwickeln. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sieht ernsthafte Gefahren: bereits heute mache die gesetzliche Rente durchschnittlich kaum mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens der Rentnerhaushalte aus. Künftigen Pensionären ohne ausreichende private und betriebliche Altersvorsorge droht daher Altersarmut. Beim BdB fordert man die Pflicht zur steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge. Dabei sollten Arbeitnehmer automatisch bei Abschluss eines Arbeitsvertrages in die Betriebsrente eintreten und nur bei einem aktiven Widerspruch austreten können. Und Selbstständige müssten einen Altersvorsorgevertrag abschließen, falls sie kein Mitglied eines beruflichen Versorgungswerkes sind.
„Diese Forderung unterstreicht die Notwendigkeit der Zusatzvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch ob nun wie vom BdB gewünscht als Plicht oder auf freiwilliger Basis: Das betriebliche Altersvorsorgemodell ist ein sinnvoller Baustein zum Aufbau der persönlichen Rente. Die staatliche Förderung in der Einzahlungsphase macht die Betriebsrente so attraktiv. In diesem Jahr können bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sowie in bestimmten Fällen zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei in einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden. Für Arbeitnehmer besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf die Einrichtung einer Betriebsrente. Falls der Arbeitgeber selbst über kein Vorsorgeangebot verfügt, ist er zum Abschluss einer Direktversicherung verpflichtet“, so AWD-Vorsorgeexperte Klaus Tönnishoff.
Pressemitteilung der AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH

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