Studium: Weiterführung der privaten Krankenversicherung

Kinder, die ein Studium an einer Hochschule oder Universität aufnehmen, können ihre private Krankenversicherung weiterführen. Allerdings, so der Rat der Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, sollte der zukünftige Student sich rechtzeitig eine Versicherungsbescheinigung von der privaten Krankenversicherung besorgen.
Denn diese muss bereits bei der Einschreibung zum Studium an der Universität abgegeben werden. Die Wahl zwischen privatem und gesetzlichem Krankenschutz haben Studenten nämlich nur vor Antritt des Studiums. Fehlt der Hochschule eine Bestätigung der privaten Krankenkasse, rutscht der Student automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.
(Pressemitteilung der DKV Deutsche Krankenversicherung)

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