Korrektes Verhalten bei Verkehrskontrollen

Ein Polizist, der mit der roten Leuchtkelle das Zeichen zum Anhalten gibt, lässt wohl bei den meisten Autofahrern den Puls schneller schlagen. Auch das blinkende Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach eines Streifenwagens entdeckt kein Verkehrsteilnehmer gerne im Rückspiegel. Da wird gleich fieberhaft überlegt: Sind Fahrzeugschein und Führerschein am Ende zuhause auf dem Schreibtisch liegen geblieben? Sind Verbandskasten und Warndreieck noch im Kofferraum? Wie viele Gläser Bier waren es doch gleich – nur eins oder doch zwei? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen.
„Generell darf die Polizei jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen und das Fahrzeug und den Fahrer überprüfen“, betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. „Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich (§ 36 StVO).“
Rechts ranfahren Sobald der Autofahrer das STOP POLIZEI Signal auf einem Polizeiwagen sieht, muss er anhalten. Fühlt er sich dennoch nicht angesprochen, schaltet die Polizei ein rotes Blinklicht und ein lautes akustisches Signal (Yelp-Ton) ein. Spätestens dann kann der betroffene Fahrer die Zeichen nicht mehr ignorieren. Er sollte schleunigst rechts heranfahren und den Motor abstellen. Wer jetzt noch weiterfährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Steht das Auto dann am Straßenrand, fühlt sich mancher Fahrer schnell unsicher: Sollte er aussteigen und den Polizisten entgegengehen? Zu Geduld und ruhiger Hand rät besonders in diesem Moment die D.A.S. Expertin: „Bleiben Sie ruhig im Fahrzeug sitzen, schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung an und öffnen Sie das Seitenfenster. Anschließend die Hände am besten sichtbar aufs Lenkrad legen – denn ein fahriger Griff ins Handschuhfach kann auf die Polizisten schnell bedrohlich wirken!“
Fahrzeugpapiere & Zustand des Autos Die erste Frage der Polizei betrifft meist die Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) und Führerschein. Fehlt eins der Dokumente, kann es innerhalb von einer Woche nachträglich bei der Polizeidienststelle vorgelegt werden – allerdings inklusive zehn Euro Strafgebühr. Fehlen beide, erhöht sich die Strafe sogar auf 20 Euro. Wem zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dem bringt die Ausrede „Führerschein vergessen“ übrigens nichts: Die Polizei prüft die Angaben anhand eines polizeilichen Informationssystems nach: Die entsprechende Datenbank enthüllt diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ausnahmslos und im Handumdrehen. Einem kritischen Blick wird im Rahmen der Kontrolle meist auch gleich das Auto selbst unterzogen – die Profiltiefe der Reifen sowie das Datum auf der TÜV-Plakette muss stimmen. Dazu kommt der Nachweis von Warndreieck und Verbandkasten – fehlt ein Teil, kostet dies 15 Euro.
Alkohol am Steuer Bei nächtlichen Polizeikontrollen fragt die Polizei regelmäßig nach dem Alkoholkonsum. „Diese Frage sollte man klar verneinen oder keine Angaben machen“, empfiehlt die D.A.S. Juristin. „Auch wenn man Alkohol getrunken hat, muss man sich dennoch nicht selbst belasten.“ Ebenso kann das Blasen in ein Röhrchen verweigert werden. Allerdings folgt dann meist eine Blutabnahme auf dem Revier. Schon der erste Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot!
Übrigens: Auch Polizisten in Zivilkleidung oder in einem Zivilfahrzeug dürfen das Auto stoppen. Betroffene sollten sich dann aber in jedem Fall die Kripo-Marke oder den Polizei-Dienstausweis zeigen lassen.
(Pressemitteilung D.A.S.)

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