Dachgepäckträger als Gefahrenquelle

Ob Sommer oder Winter, ob Nordsee oder Alpen – Kurztrips bieten willkommene Erholungsinseln auch im engsten Kalender. Doch was tun, wenn Passagiere und Gepäck zusammen einfach nicht ins Auto passen? Richtig: Ab mit dem Ballast aufs Dach, ans Heck oder in den Anhänger. Welche versteckten Tücken und unerwartete Gefahren solche Transportkonstruktionen jedoch bergen, darauf weisen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe hin.
Für ein paar Tage raus aus dem Alltagstrott und wieder Energie tanken – das wünschen sich viele gestresste Arbeitnehmer. Schließlich laden Brückentage und lange Wochenenden geradezu dazu ein, seine sieben Sachen (oder auch etwas mehr) für einen Kurztrip in die Natur zusammenzupacken. Doch bevor es mit Kind und Kegel losgehen kann, eröffnet sich nicht selten ein logistisches Problem: Wie kommt die ganze Ausrüstung ans Ziel, wenn das Auto doch schon voll besetzt ist? Da hilft nur eins: Rauf aufs Dach mit den Fahrrädern und für das Großraum-Zelt findet sich auf dem Heckträger noch Platz.
Kleine Tücken und große Folgen Doch mit der zusätzlichen Last steigt auch die Gefahr, dass etwas passiert. Denn durch die ungewohnte Zuladung ergibt sich ein völlig anderes Fahrgefühl und die Windanfälligkeit des Gefährts steigt. Die ERGO-Experten raten deshalb: „Wer plant, das erste Mal mit einem neuen Dach- oder Heckgepäckträger zu verreisen, sollte sich vorher ganz genau mit den veränderten Fahreigenschaften vertraut machen.“ Auch abseits von Autobahnen und Landstraßen lauert eine Gefahrenquelle, die allzu oft unterschätzt wird: Besonders nach einer langen und anstrengenden Autofahrt vergessen Verkehrsteilnehmer immer wieder, dass sich auf dem Dach ihres Fahrzeugs ein zusätzlicher Aufbau befindet – wie etwa ein senkrecht aufgestelltes Fahrrad. Gerade bei Garageneinfahrten oder in engen Kurven kann das ärgerliche und teure Folgen haben. Denn schätzt man die Höhe einer Einfahrt falsch ein oder denkt einfach für einen kurzen Moment nicht an das sperrige Transportgut, dann ist es um die Dachladung schnell geschehen. Und schlimmer noch: „Mit etwas Pech kann erheblicher Schaden am Gebäude entstehen, herumfliegende Trümmerteile beschädigen andere Fahrzeuge oder gefährden sogar Menschen“, warnen die Schaden-Experten der ERGO.
Was zahlt die Versicherung? Für Schäden, die beim Gebrauch eines Autos an fremdem Eigentum oder der Gesundheit anderer entstehen, kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Da diese in Deutschland beim Betrieb eines Autos gesetzlich vorgeschrieben ist, verfügt (fast) jedermann über diesen Grundschutz. Die Kfz-Haftpflicht springt für alle Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ein, welche in der Regel bei solchen Schäden mehr als ausreicht.
Anders sieht es beim Schaden am eigenen Fahrzeug und dem Gepäckträger aus. Wer über die Haftpflichtversicherung hinaus keine weitere Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen hat, der hat das Nachsehen. Denn Unfallschäden am eigenen Auto sowie an damit verbundenen Teilen, wie etwa einer Dachgepäckträgerkonstruktion, übernimmt in der Regel die freiwillig abgeschlossene Vollkaskoversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Policen teilweise erheblich in Art und Umfang. Ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen und die meist darin enthaltenen „Teilelisten“ kann sich somit lohnen.
Für die in Mitleidenschaft gezogene Dachlast sieht es jedoch schlecht aus. Denn normalerweise übernimmt die Vollkaskoversicherung keine Schäden, die an der mitgeführten Ladung entstehen – ganz gleich, ob diese sich im Fahrzeug, auf einem Anhänger oder auf dem Dach befunden hat.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Nicht alle Kfz-Versicherungen gelten auch uneingeschränkt im Ausland. Daher sollten Erholungssuchende, die es über die Grenze zieht, noch einmal prüfen, ob im Urlaubsland Versicherungsschutz besteht.
(Pressemitteilung ERGO Versicherungsgruppe)

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