BHW empfiehlt: Zum Jahresendspurt finanzielle Vorteile sichern

Bernd Neuborn, Experte der BHW Bausparkasse, zur Frage, was Baufamilien, Immobilienbesitzer und solche, die es werden wollen, noch in diesem Jahr berücksichtigen müssen.
Welche neuen gesetzlichen Änderungen müssen Bauherren zum Jahreswechsel beachten?
Seit Oktober gilt die neue Energie-Einsparungsverordnung (EnEV) und schreibt strengere Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden vor. Für Neubauten gilt: Sie müssen um rund 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein, als es die bislang gültige EnEV von 2007 vorschrieb, und die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss im Durchschnitt um 15 Prozent mehr leisten.
Wie fördert der Staat den Erwerb von Wohneigentum?
Seit gut einem Jahr fördert der Staat die selbst genutzte Immobilie als Altersvorsorge im Rahmen des sogenannten „Wohn-Riester“. Immer noch ist er nahezu der Hälfte der Deutschen nicht bekannt, so das Ergebnis der aktuellen Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. Dabei fördern attraktive Zulagen und Steuerersparnisse den Bau oder Kauf eines Eigenheims, z. B. über einen Bausparvertrag. Vor allem Familien mit Kindern profitieren, denn zur Grundprämie von 154 Euro pro Person kommen pro Kind noch einmal 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro pro Jahr hinzu.
Sollte ein Eigenheimbesitzer jetzt in Solarstrom investieren?
Für Eigenheimbesitzer ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Noch bis Ende des Jahres wird eine neue Anlage mit dem vollen staatlichen Fördersatz unterstützt – ab 2010 verringert er sich wegen der im Erneuerbaren-Energien-Gesetz festgeschriebenen Degression um zehn Prozent. Die Solarstrom-Module sind derzeit so preiswert wie nie: Seit 2006 sind die Kosten für Komplettanlagen um rund 35 Prozent gefallen. Möglicherweise wird die neue Bundesregierung die Einspeisungsvergütung im kommenden Jahr kürzen. Eigenbesitzer haben also jetzt noch die Chance auf üppige Vergütungen. Mit maßgeschneiderten Finanzierungsprodukten wie dem „BHW Fotovoltaikdarlehen“, kann eine Solarstromanlage einfach und ohne zusätzliche monatliche Aufwände finanziert werden – ohne Grundbucheintragung, mit garantierten Niedrigzinsen und schneller Darlehenstilgung.
Wie können junge Menschen ihren Vermögensaufbau optimal fördern lassen?
Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei überweist der Arbeitgeber je nach Branche sechs bis 40 Euro monatlich auf das Sparkonto des Arbeitnehmers. Werden die VL in einem Bausparvertrag angelegt, zahlt der Staat für Singles mit einem zu versteuerndem Einkommen von maximal 17.900 Euro neun Prozent Arbeitnehmersparzulage. Eigene Bausparleistung bis 512 Euro jährlich belohnt der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent. Hier darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro im Jahr nicht überschreiten. Und wer seinen Bausparvertrag bis zum 25. Lebensjahr abschließt, kann nach sieben Jahren frei über sein Kapital verfügen.
(Pressemitteilung BHW)

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