Bei Standortwechsel des Unternehmens den Versicherungsschutz beachten

Bislang gilt bei vielen Sachversicherungen: Zieht das Unternehmen um und teilt dies nicht zeitnah der Versicherung mit, erlischt der Versicherungsschutz. Eine kleine Nachlässigkeit, die unangenehme Folgen für den Betrieb haben kann.
Bei einem Umzug sind Stress und Hektik vorprogrammiert. Da steht es nicht an erster Stelle, die Versicherung über den Wechsel der Betriebsstätte zu informieren. Die gängige Überlegung: In der Firma selbst ändert sich ja nicht allzu viel – außer der Anschrift. Ein folgenschwerer Irrtum. Denn mit dem Umzug erlischt in der Regel auch der Versicherungsschutz. Unternehmer sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass sie mit dem Wechsel des Standorts einen neuen Vertrag abschließen müssen. Auch bei der Eröffnung einer neuen Filiale gilt es, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn nicht angegebene Änderungen im Betrieb können dazu führen, dass die Versicherung im Schadenfall nicht die volle Leistung erbringen muss.
Profi-Schutz von AXA zieht mit dem Unternehmen um
Profi-Schutz von AXA schließt diese Versicherungslücke für Unternehmen jetzt mit einer neuen Umzugsklausel: Damit bleibt ab sofort der Versicherungsschutz im Zeitraum zwischen Umzug und Hauptfälligkeit auch am neuen Standort erhalten. Übersieht es der Unternehmer, den Versicherer zu informieren, ist also dennoch vorgesorgt. Zusätzlich fragt Profi-Schutz einmal im Jahr bei den versicherten Unternehmen ab, ob sich Änderungen ergeben haben, damit der Vertrag bei Bedarf kurzfristig angepasst werden kann.
(Pressemitteilung AXA)

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