Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober erneuert

Wie wir mit Energie umgehen, ist entscheidend für unsere Zukunft. Die Weichen dafür stellt der Gesetzgeber – wie jetzt mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Oktober in Kraft tritt.
Insbesondere Eigenheimbesitzer sind von der neuen EnEV betroffen. „Die Anforderungen an Neubauten steigen ebenso wie die für die Modernisierung von Bestandsbauten“, so Bernd Neuborn von der Bausparkasse BHW. „Die Gebäude sollen um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein, als es die bislang gültige EnEV von 2007 vorschrieb.“ So muss allein die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten um durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten. Für die Modernisierung von Altbauten gilt: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern, müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Aber auch diejenigen Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, sind unter Umständen verpflichtet, ihre Gebäude energetisch aufzubessern. Beispielsweise muss bis Ende 2011 die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten, wenn hier noch keine vorhanden ist – dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser nur, wenn seit dem 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat.
Deutsche nutzen Fördermittel Der Gesetzgeber fordert aber nicht nur, er fördert auch und greift Bauherren und Eigentümern, die in das Energiesparen investieren – etwa mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank – unter die Arme. Haus- und Wohnungseigentümer nutzen zunehmend diese Angebote – ganz nach dem Motto: Lieber jetzt die Fördermittel einstreichen und modernisieren als abwarten, bis die Umbauarbeiten ohnehin Pflicht werden. Mehr als ein Drittel der Deutschen (36 Prozent) will deshalb in diesem Jahr Haus oder Wohnung auf Vordermann bringen. Das zeigt eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse. An vorderster Stelle der Modernisierung steht die Energieeffizienz: Für 56 Prozent der Deutschen haben Maßnahmen, die hier zu Kostensenkungen führen, absolute Priorität. Doch sollte man vor Beginn einer Modernisierung Expertenrat einholen – sowohl von einem Energieberater als auch von einem Finanzierungsfachmann, der eine optimale Finanzierung unter Einschluss der staatlichen Förderung erstellt.
Neue Zuschüsse Das Förderprogramm wurde im Vergleich zum Vorjahr ausgeweitet. So werden im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“ nun auch Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Fenster aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Bisher war die Finanzierung nur für festgelegte Kombinationen möglich. Darüber hinaus können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentümergesellschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. „Auf diese Weise amortisieren sich die Investitionen meist innerhalb von wenigen Jahren“, so der BHW-Experte Neuborn.
(Pressemitteilung BHW)

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