Deutsche Rentenversicherung prüft günstigste Rentenart

Zu der heutigen Berichterstattung in den Medien nimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt Stellung: Die Rentenantragsteller werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund umfassend beraten, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Dabei wird auch geprüft, ob die von den Versicherten beantragte Rentenart die für sie jeweils günstigste ist. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Vertrauensschutzregelungen der Altersrenten kam es in den letzten Jahren zu speziellen Fallkonstellationen, insbesondere dann, wenn eine beantragte Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit weniger günstig war als eine ebenfalls mögliche Altersrente für Frauen. Hierauf wurden die Antragsstellerinnen im Regelfall auch hingewiesen.
Soweit dies in Einzelfällen unterblieben ist, wie eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes ergeben hat, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sofort reagiert und sämtliche mögliche Fälle aufgegriffen. Im Ergebnis wurden so 8.000 Fälle ermittelt bei denen es in ca. 5.200 Fällen zu einer höheren Rentenzahlung gekommen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zwischenzeitlich durch weitere organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass alle Versicherten die für sie jeweils günstigste Rentenart erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist entschieden die Unterstellung zurück, ihren Versicherten gezielt Leistungen vorenthalten zu haben. (Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.