Verbraucher nicht vor Datenmissbrauch geschützt

Der aktuelle, vom NDR aufgedeckte Fall von Datenmissbrauch bestätigt den Deutschen Dialogmarketing Verband in seiner Auffassung, dass es kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit gibt.
Bereits nach dem bisherigen, noch bis zum 31. August 2009 geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird Datenmissbrauch scharf geahndet. Dieter Weng, Präsident des DDV: „Wer hofft, dass der Schwarzmarkthandel mit sensiblen Adressdaten ab dem 1. September, wenn das neue, verschärfte BDSG in Kraft tritt, entscheidend abnimmt, wird schwer enttäuscht werden. Das seinerzeit überstrapazierte Argument der Datenschützer, ein neues Gesetz müsse her, um illegalen Datenhandel zu unterbinden, wird sich als Augenwischerei erweisen.“ Statt kriminellen Datenhandel zu erschweren, behindert das neue Gesetz das legale Adressgeschäft, gibt der Verband zu bedenken. Weng: „Wir haben von Anfang an betont, dass dies der falsche Hebel ist, um Verbraucher zu schützen. Seriöse Unternehmen haben sich bisher an die Regeln des Datenschutzgesetzes gehalten und werden das auch künftig tun. Aber wer bewusst kriminell handeln will, den schrecken keine Gesetze ab!“ Der NDR hatte einen weiteren Fall von Datenmissbrauch durch einen Händler aus Tunesien aufgedeckt, der seine Dienste offenbar im Internet anbietet. Dem NDR zufolge verkaufte der Händler auch sensible Daten (Kontonummern). Die vom NDR angerufenen Betroffenen berichteten über illegale Abbuchungen. Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
(Pressemitteilung DDV)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.