Photovoltaik – Ertragsabsicherung gibt Planungssicherheit

Immer mehr Gewerbetreibende nutzen Photovoltaikanlagen als Nebenerwerbsquelle. Da der Bau und Betrieb größerer Gewerbeanlagen oft mit hohen Investitionen verbunden ist, soll sich dieses Investment mit einer durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierten Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz rechnen.
Doch wenn schlechtes Wetter den Investoren auf der Einnahmeseite einen Strich durch die Rechnung macht, hilft eine Absicherung gegen Mindererträge, um hohen Verlusten vorzubeugen und Planungssicherheit zu gewährleisten. „Mit der neuen Minderertragversicherung innerhalb unseres Spezialkonzepts Photovoltaik bieten wir unseren Kunden nun eine Leistungserweiterung an, die die Risiken von beispielsweise wetterbedingten Ertragseinbußen einschließt“, erläutert Günter Neumann, Abteilungsleiter für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen der Condor Versicherungsgruppe, das Angebot. Ergänzende Absicherung gegen Ertragsverluste Die Wirtschaftlichkeit und Amortisation der Photovoltaikanlagen kann nur gewährleistet werden, solange diese funktionieren. Dafür bietet Condor eine Spezialversicherung mit modularen Deckungsbausteinen in zwei Produktvarianten an – als günstige Basisdeckung oder besonders leistungsstarke Plusdeckung. Als neues Modul komplettiert die zusätzliche Absicherung gegen nicht erzielte Erträge das Versicherungskonzept und gibt dem Anlagenbetreiber somit eine Planungssicherheit auf der Einnahmeseite. „Sonnenarme Sommer, Materialfehler, verschmutzte oder abgenutzte Solarmodule, aber beispielsweise auch ein defekter Wechselrichter können den Ertrag deutlich schmälern und für unvorhergesehene Verluste sorgen“, zählt Neumann die in den Leistungsumfang eingeschlossenen Risiken auf. Diese Fälle können ab sofort ganz einfach über die Minderertragversicherung der Condor abgesichert werden. Die Deckung erfolgt auf der Grundlage des prognostizierten Jahresenergieertrages unter Berücksichtigung des Standortes und der spezifischen Anlagendaten. „Unterschreitet der Jahresertrag die Prognose um mehr als 10 Prozent, erbringen wir die vereinbarte Leistung und gleichen den fehlenden Ertrag bis auf ein Niveau von 90 Prozent aus“, erklärt Neumann. Erwirtschaftet eine 50-kWp-Anlage (Kilowattpeak) beispielsweise statt der prognostizierten 18.500 Euro nur 13.000 Euro, gleicht der Versicherer den Fehlbetrag in Höhe von 3.650 Euro aus. Die Minderertragversicherung für eine Anlage der genannten Größe ist bereits für einen zusätzlichen Jahresbeitrag in Höhe von 59,50 Euro zu haben. Diese Absicherung empfiehlt sich insbesondere für Anlagenbetreiber, die fest mit den Einnahmen rechnen, um beispielsweise Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen eines Kredits für die Anschaffung der Anlage zu erbringen. Frühzeitig für eine bedarfsgerechte Absicherung sorgen Aufgrund seines modularen Aufbaus bietet das Spezialkonzept Photovoltaik einen bedarfsgerechten Schutz für den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Neben der Minderertragversicherung können weitere Deckungen wie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Montageversicherung für Neuinstallationen oder den Ausbau bereits bestehender Anlagen optional den Versicherungsschutz erweitern. Mit der Montageversicherung besteht bei Condor Versicherungsschutz von Beginn an: Schäden sind bereits vor Ablauf des Probebetriebs und vor erfolgter Endabnahme abgesichert. Darum sollten sich Betreiber bereits zu Beginn der Planungs- und Bauphase ihrer Anlagen mit einer risikogerechten Versicherungslösung auseinandersetzen.   (Pressemitteilung der Condor Versicherungsgruppe)

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