Insolvenzverfahren setzt Fristen für inhaber von Lehman Zertifikaten

Das zuständige New Yorker Insolvenzgericht hat nun die Fristen bekanntgegeben, innerhalb derer die Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen in den USA anmelden müssen. Informationen für betroffene Verbraucher bietet ein Leitfaden des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Grundsätzlich haben die Betroffenen bis zum 22. September 2009 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Eine längere Frist gilt für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury emittiert wurden und in der Lehman Programs Securities List aufgeführt sind. Für diese gilt folgendes Verfahren: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Anspruchsformular per Post an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein muss. Das Formular ist online verfügbar, der Leitfaden des vzbv enthält einen entsprechenden Link. In das Formblatt ist vom Verbraucher unter anderem eine Sperrnummer einzutragen. Diese muss zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum kann die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen.
Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss „Zwar begrüßen wir, dass mit dem Insolvenzverfahren gegen den Mutterkonzern begonnen wurde“, so Gerd Billen Vorstand, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, „aber ob Verbraucher hierdurch tatsächlich eine nennenswerte Auszahlung erwarten können, ist allerdings ungewiss. Denn Zertifikatsinhaber werden nicht vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient. Auch ist nicht abzusehen, wie lange sich das Verfahren hinziehen wird.“ (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale)

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