Unter Organschaft versteht man im Steuerrecht das Verhältnis mehrerer selbständiger Gesellschaften untereinander. In einer Organschaft sind eine oder mehrere Tochtergesellschaften (Organgesellschaften) in einer Muttergesellschaft, dem Organträger, integriert. Eine Organschaft wird als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Organgesellschaften führen sämtliche Gewinne an den Organträger ab.