Spenden europaweit absetzbar

Laut einem aktuellen Urteil verstößt es gegen Europarecht, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt werden können.
In dem konkreten Fall hatte sich das Finanzamt Lüdenscheidt geweigert eine Sachspende im Wert von ca. 18.000 Euro an eine caritative Einrichtung in Portugal anzuerkennen. Laut ARAG Experten bedeutet das Urteil aber nicht, dass deutsche Finanzämter jetzt sämtliche Spenden an Organisationen akzeptieren müssen, die im europäischen Ausland als gemeinnützig gelten. Vielmehr müssten die Antragsteller Belege dafür liefern, dass die Tätigkeiten der betroffenen Organisation auch in Deutschland prinzipiell als gemeinnützig gelte (EuGH, Az.: C-318/07).

Pressemitteilung der ARAG

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.