Seit 20 Jahren gibt es Festbeiträge

Vor 20 Jahren wurden die so genannten Festbeträge in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt.

Seitdem gibt es also Erstattungsgrenzen, bis zu denen Krankenkassen die Kosten eines Arzneimittels übernehmen dürfen. Insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro konnten die Kassen mit diesem Kostendämpfungs-Instrument in den vergangenen zwei Jahrzehnten einsparen, wie die Techniker Krankenkasse (TK) mitteilt. Am 19. April 1989 hat der damalige Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen (BÄK) den ersten Beschluss gefasst, für welche Gruppe von Medikamentenwirkstoffen ein Festbetrag gelten soll. Zwei Monate später, am 19. Juni, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den ersten Festbetrag unter anderem für den Wirkstoff „Nifedipin“ festgesetzt – ein Medikament zur Behandlung von erhöhtem Blutdruck. Heute gelten Festbeträge für rund zwei Drittel aller Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Rechtgrundlage für die Festbeträge hatte das „Gesundheits-Reformgesetz“ geschaffen, das am 1. Januar 1989 in Kraft getreten ist. Das Verfahren zur Festsetzung der Erstattungsgrenzen verläuft in zwei Stufen. Zunächst bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, Nachfolger des BÄK, für welche Wirkstoffgruppen Festbeträge gelten sollen. In einem zweiten Schritt entscheidet dann der heutige Spitzenverband der Krankenkassen, wie hoch die jeweiligen Festbeträge ausfallen. Festbetragsgruppen gibt es derzeit für Medikamente mit identischen Wirkstoffen (Stufe 1), für Arzneimittel mit vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2) und für Medikamente mit vergleichbarer Wirkung (Stufe 3).

Pressemitteilung der TK

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