Bundesrat verabschiedet Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz

Das Gesetz wurde im Oktober 2008 ursprünglich als Finanzmarktstabilisierungsgesetz beschlossen und hat vor allem durch die Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Am 18. Februar 2009 dann einigte sich das Kabinett aufgrund der anhaltenden Finanzkrise auf eine Ergänzung dieses Gesetzes. Die Ergänzung beinhaltet Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht. Zudem ist eine im Gesetz beschriebene mögliche Lösung die vollständige Übernahme eines angeschlagenen Finanzinstitutes durch den Staat.
Die Bundesländer hatten ihre Zustimmung zum Gesetz zuletzt an ein Entgegenkommen der Bundesregierung im Bereich des Körperschaftsteuerrechts geknüpft, um bei der Sanierung der Landesbanken besser agieren zu können. Da eine zügige Umsetzung des Gesetzes unerlässlich ist und eine Verzögerung der Verabschiedung erhebliche Probleme und das Risiko einer weitern Destabilisierung des Finanzmarktes bergen würde, erklärte sich der Bund bereit, den Ländern entgegen zu kommen. Die Bundesregierung erklärte sich mit folgenden Punkten einverstanden:
• Steuervergünstigungen sollen fortan auch für Stabilisierungsmaßnahmen der Länder oder dem Finanzmarktstabilisierungsfonds vergleichbare Einrichtungen gelten.
• Für die Umstrukturierung im Vorfeld von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen des Finanzsektors gilt eine Ausnahmeregelung von der Verlustabzugsbeschränkung des Umwandlungssteuergesetzes.
Das betrifft vor allem Stabilisierungsmaßnahmen bei den Landesbanken. Die Regelungen werden mit zeitlicher Befristung in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz aufgenommen. Die Bundesländer verzichteten auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses und setzten dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz keinen Widerspruch entgegen. Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

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