Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, die Diskussion des Bundesrates zur Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten aufzugreifen und selbst aktiv zu werden.
„Die sich jetzt im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bietende Chance sollte zur zügigen Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten genutzt werden. Es wäre unverantwortlich, erst wieder eine anstehende Verfassungsgerichtsentscheidung abzuwarten, damit die Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum an einer Maßnahme festgehalten werden soll, die die angestrebten Zielsetzungen nicht erreicht hat“, sagt hierzu Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahler.
Unter Protest des Bundes der Steuerzahler wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft. Die Bundesregierung begründete diese Maßnahme mit einer angeblichen Vereinfachung des Steuerrechts. Zudem wollte sie 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen zusätzlich im Jahr erzielen. Inzwischen wurde zumindest von den Ausschüssen des Bundesrates erkannt, dass mit dem Abzugsverbot das Ziel der Steuervereinfachung deutlich verfehlt wurde.
Vielmehr wurden zahlreiche Einspruchsverfahren und Klageverfahren provoziert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater hat sich erhöht, anstatt sich zu verringern. Deshalb findet sich in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, die am 3. April 2009 in der 857. Sitzung des Bundesrates diskutiert werden, nun endlich auch ein Vorschlag zur Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten.
Pressemitteilung des BdSt

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