Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistisch gesehen muss jeder vierte Bundesbürger seinen Beruf vor der Rente aufgrund von Krankheit oder Unfall aufgeben. Für viele Betroffene ist dies der finanzielle Ruin, weil sie das fehlende Einkommen nicht ausgleichen können.

Verschärft wurde die Situation dadurch, dass es seit 2001 für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form der Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt.

Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, die sich vor allem am Leistungsvermögen des Erwerbstätigen orientiert.

Das bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht zwangsweise erwerbsunfähig. Ist jemand teilweise erwerbsunfähig, so muss er sich dies im Rahmen der Erwerbsminderungsrente anrechnen lassen.

Als teilweise erwerbsunfähig gilt, wer nachweislich noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es egal, um welche Arbeit es sich handelt oder ob man auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist.

Solange man irgendeine Tätigkeit, sei es als Pförtner oder im Archiv, länger als sechs Stunden ausüben kann, erhält man gar keine Leistungen. Den vollen Leistungsumfang bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann und damit vollständig erwerbsunfähig ist.

Der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt bei circa 750 Euro im Monat. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten und seine Familie absichern will, sollte zusätzlich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) vorsorgen.

Die private BUV zahlt bereits, wenn der Versicherte seinen momentan ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Er muss sich nicht – wie bei der Erwerbsminderungsrente – auf "irgendeine" Tätigkeit verweisen lassen, die er noch ausüben könnte.

Dies ist die gängige Praxis vieler Versicherungsanbieter. Sie verzichten hierbei in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf die so genannte abstrakte Verweisung in andere Berufe und Tätigkeiten.

In der Regel reicht die Feststellung einer Beeinträchtigung von 50 Prozent, um die private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt werden und dauerhaft sein. Hierbei reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Versicherte zuvor sechs Monate an einem Stück krank geschrieben war.

Insbesondere für junge Leute ist der frühzeitige Abschluss einer BUV aus mehreren Gründen ratsam, so die Versicherungsspezialisten der Dr. Klein & Co. AG. Zum einen besteht in den ersten Jahren der Berufstätigkeit nur ein begrenzter Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung.

Zum anderen zahlt ein junger Mensch geringere Beiträge, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit seitens der Versicherer als geringer eingestuft wird. Zu dem ist ein junger Mensch in aller Regel gesund und kann sich daher über eine BUV absichern.

Später, wenn ist er vielleicht schon erkrankt, besteht die Gefahr, dass er keine BUV mehr abschließen kann, da das Risiko aus Anbietersicht zu groß ist.

Bei der Festlegung der gewünschten monatlichen Rentenhöhe bei einer BUV sollte man prüfen, welche Lücke zwischen dem jetzigen Nettoeinkommen und den gesetzlichen Ansprüchen aus der Rentenversicherung besteht. Grundsätzlich gilt: Die private Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 50 bis circa 75 Prozent des Nettoeinkommens absichern.

Zudem lohnt es sich, eine so genannte Dynamik zu vereinbaren. Das bedeutet, dass der Beitrag und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich angehoben werden. Der Wertverlust des Geldes durch Inflation und die im Alter steigenden Ansprüche können so ausgeglichen und der gewohnte Lebensstandard gehalten werden.

Pressemitteilung Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft

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