Der „mitgereister“ Hausrat ist im Rahmen der Außenversicherung versichert (max. 3 Monate – kann zwischen Versicherern abweichen), jedoch nur wenn das Hotelzimmer aufgebrochen wurde. In der Außenversicherung ist auch Raub versichert (Androhung von Gewalt gegen den Körper, unmittelbar vor Ort).