Versicherungsschutz beim Gebrauchtwagenkauf

Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt.

Will der neue Eigentümer die Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, das neue Auto bei der Zulassungsstelle auf den neuen Versicherer umzumelden.

Wer beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen will, greift zum Musterkaufvertrag. Hier sollte man, so die HUK-COBURG, darauf achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält.

Erstere kann man nach dem Verkauf sofort an die Zulassungsstelle schicken, in Letzterem wird festgeschrieben, ob die Versicherung gekündigt oder beibehalten wird.
– Einen Musterkaufvertrag können Kunden sich bei ihrer Versicherung besorgen.

Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer.

Will er die Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst dann aber die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr ziehen.

Nie ohne Versicherung

Doch bevor man Gas gibt und mit seinem neuen Gebrauchten davonfährt, muss man überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Pressemitteilung der HUK-Coburg

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.