Stürme: Wer kommt für den Schaden auf?

Winterstürme wie "Kyrill" oder das Orkantief "Klaus" Ende Januar 2009 richten innerhalb kürzester Zeit Schäden in Millionenhöhe an: Sie decken Dächer ab, entwurzeln Bäume, überfluten Straßen und machen aus
harmlosen Blumentöpfen gefährliche Geschosse.

Aber welche Versicherungen kommen bei Sturmschäden auf, was ist genau versichert und wie kann ich
Schäden vorbeugen? Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV SparkassenVersicherung (SV) erläutert:

"Ab Windstärke 8, das ist eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h, herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Dann kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung für Schäden
auf."

Bei Sturmschäden am Haus kommt die Gebäudeversicherung zum Zug – allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist. Bei den Versicherten der SV, dem Marktführer in der Gebäudeversicherung, ist dies in der Regel der Fall.

Ein Blick vor allem in ältere Versicherungsbedingungen schadet dennoch nicht. Wohneigentümer können Deckungslücken auch jetzt noch schließen. Sylvia Knittel empfiehlt, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen zu lassen.
Unangenehme Spuren kann ein Sturm auch am Hausrat hinterlassen. Fest verschlossene Fenster können zu Bruch gehen und der eindringende Wind und Regen beschädigen Möbel oder Elektrogeräte. Für solche Schäden kommt die Hausratver sicherung auf.

Sie ersetzt nicht nur Schäden aufgrund von Einbruchdiebstahl und Brand, sondern auch sturmbedingte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen.

Die Glasversicherung, häufig Bestandteil der Hausratversicherung, übernimmt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schadenursache Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben, einschließlich der Kosten für eine Notverglasung. Sie ist meist in Kombination mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu haben.
Auch das Auto kann man absichern – wenn beispielsweise abgerissene Äste oder herabfallende Dachziegel das Fahrzeug demolieren. Solche Sturm- und Hagelschäden deckt die Teil-Kaskoversicherung.

Überblick über die wichtigsten Versicherungen bei Sturmschäden

Schäden, die eine Wohngebäudeversicherung abdeckt:
Gebäudeschäden durch:
– umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine, Masten, etc.
– abgedeckte Dächer
– eingedrückte Fensterscheiben
– und deren Folgeschäden (eindringende Niederschläge)
Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen eine Bauleistungsversicherung.

Schäden, die eine Hausratversicherung abdeckt:
Hausratschäden durch:
– Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung
– und Folgeschäden (zum Beispiel nach einer Dachabdeckung)
– Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern sind in der Glasversicherung eingeschlossen ohne Rücksicht auf die Schadenursache. Kosten für eine erforderliche Notverglasung werden ersetzt.

Schäden, die die Kfz-Kaskoversicherung abdeckt:
Sturmschäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Teilkasko:
Der Schaden muss durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes eintreten:
– parkendes oder stillstehendes Fahrzeug kippt durch den Sturm um

Der Schaden tritt durch umher fliegende Gegenstände ein
– Ziegel, Dachpfannen, Äste, etc.
Reine Sturmschäden werden immer über die Teilkaskoversicherung reguliert, somit erfolgt keine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei Vollkaskoversicherten. Selbstbeteiligungen werden angerechnet.
Vollkasko:
Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden, da der Sturm nur mittelbar Einfluss auf den Unfall hat. Die Lenkbewegung des Fahrers trägt in den meisten Fällen zum Schaden bei. Der Schadenfreiheitsrabatt wird belastet.

Niemand kann einen Sturm verhindern, aber jeder Einzelne kann vorsorgen, um die
Schäden in Grenzen zu halten. Sylvia Knittel gibt folgende Tipps:

Vorbeugende Maßnahmen
• Regelmäßig über Radio, Fernsehen und Internet informieren. SV-Kunden können kostenlos Warnmeldungen durch den Unwetter-Warndienst "Wind & Wetter" beziehen.
• Dächer und Kamine regelmäßig auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche und Anbauteile kontrollieren. Lose Teile sollten ausgetauscht oder neu befestigt werden.
• Antennen, Satellitenschüsseln und Blitzschutzanlagen sowie Zäune und Mauern regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls fest verankern.
• Wenn Ihnen Mängel auffallen, lassen Sie diese noch vor der stürmischen Jahreszeit beseitigen.

Bei akuter Sturmwarnung
• Alle Fenster und Türen schließen, Markisen einrollen. Auch Kunststoff-Rollläden sind durch die Sogwirkung des Sturmes gefährdet. Während des Sturmes und auch bei Hagelschlag sollten sie hochgezogen sein.
• Lose Gegenstände (z.B. Fensterläden, Blumentöpfe, Gartenmöbel usw.) ins Haus räumen oder sie gut befestigen.
• Möglichst in geschlossenen Räumen aufhalten, am besten im untersten Geschoss im Inneren des Hauses.
• Fahrzeuge möglichst nicht in unmittelbarer Nähe zu Bäumen abstellen.

Nach dem Sturm – Schaden an Gebäude, Hausrat oder Auto?
• Folgeschäden sind nach Möglichkeit durch notdürftige Reparaturen zu vermeiden.
• Vor der Reparatur in jedem Fall Fotos vom Schaden machen.
• Damit Ihr Schaden schnell abgewickelt werden kann, melden Sie bitte Ihren Schaden unverzüglich.

Pressemitteilung der Sparkassenversicherung

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