Kurzarbeit: Absicherung in der Rentenversicherung

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kurzarbeit sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt auswirkt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente.

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen.

Vom Arbeitgeber werden zusätzliche Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes gezahlt. Somit wirkt sich die Kurzarbeit nur in geringfügigem Umfang mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus. Auch während der Zeit der Kurzarbeit bleibt die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.

Die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente macht das folgende Beispiel deutlich:
Bei einem unterstellten Verdienst von 2.400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1.000 Euro monatlich erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich.

Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe einen künftigen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat.

Ohne die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes hätte sich lediglich eine Rente von rund 10,30 Euro im Monat ergeben.

Deutsche Rentenversicherung Saarland

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