LBS: Aktuelles zum Energieausweis 2009

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Energieausweispflicht für alle Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden sollen. Was dieses für Eigentümer und Käufer bedeutet, dazu beantworten Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen aus Freiburg und Dr. Jörg Leitolf von der Landesbausparkasse (LBS) die wichtigsten Fragen.

1. Was ist der Energieausweis?

Peter Burk: Der Ausweis informiert über den Energieverbrauch bzw. -bedarf einer Immobilie. Es gibt zwei Arten: Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch der Vorjahre aus. Der bedarfsorientierte Ausweis erfasst den Gebäudezustand und dokumentiert den prognostizierten Energiebedarf.

Dr. Jörg Leitolf: Was viele nicht wissen: Der Energieausweis wird immer nur für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.

2. Wer benötigt den Energieausweis?

Dr. Jörg Leitolf: Pflicht ist der Ausweis für Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Käufer bzw. Mieter haben das Recht, den Ausweis einzusehen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und zwischenzeitlich nicht modernisiert wurden, zwingend vorgeschrieben. Alle anderen Hausbesitzer können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen.

3. Wo erhalten Eigentümer den Ausweis und was kostet er?

Peter Burk: Verbrauchsorientierte Energieausweise gibt es z. B. beim TÜV. Wohnungseigentümer können über ihren Hausverwalter auch bei dem Unternehmen anfragen, das die Heizkostenabrechnung erstellt. Die Kosten liegen zwischen 30 und 50 Euro.

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer Analyse des Gebäudezustandes – sinnvollerweise durch einen Energieberater vor Ort. Der Preis liegt in der Regel zwischen 150 und 300 Euro. Höhere Kosten sollten hinterfragt und grundsätzlich ein schriftlicher Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Dr. Jörg Leitolf: Listen zugelassener Energieberater finden Eigentümer auf den Internetseiten der Deutschen Energie-Agentur unter www.dena-energieausweis.de und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de .

4. Verpflichtet der Energieausweis zur Modernisierung?

Peter Burk: Der Gebäudeenergieausweis gibt Auskunft über den Energiestandard einer Immobilie und sorgt für mehr Transparenz. Modernisierungsempfehlungen müssen zwar enthalten sein, eine Umsetzungspflicht besteht jedoch nicht.

Unabhängig vom Ausweis schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) aber bestimmte Maßnahmen vor: So mussten Heizungsbrenner und -kessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis Ende vergangenen Jahres ausgetauscht werden. Auch die oberste Geschossdecke sowie Warmwasserleitungen und Armaturen waren zu dämmen.

Einzige Ausnahme: Das Haus hat nicht mehr als zwei Wohneinheiten und der Eigentümer bewohnt eine davon seit dem 31. Januar 2002 oder einem früheren Zeitpunkt. Wer ein solches Haus heute kauft und bezieht, ist allerdings verpflichtet, diese Modernisierungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb nachzuholen.

5. Wer kontrolliert die Energieausweispflicht?

Peter Burk: Interessierte Käufer und Mieter werden vom Eigentümer zunehmend die Vorlage des Ausweises verlangen. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, handelt es sich gegebenenfalls um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Das gilt auch für Versäumnisse aus den technischen Nachrüstungspflichten gemäß der EnEV.

Dr. Jörg Leitolf: Wer sein Haus in Schuss hält, hat langfristig mehr davon. Eine Modernisierung senkt die Heizkosten, steigert das Wohlfühlklima und den Wert der Immobilie. Mit dem LBS Energie-Check erhalten Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern online (www.LBS.de/energie-check ) und kostenlos eine Einschätzung des Energiezustandes ihres Hauses.

Die integrierte Energiepass-Analyse entspricht im Ergebnis dem verbrauchsorientierten Energieausweis. So lassen sich notwendige Maßnahmen und Kosten bereits im Vorfeld abschätzen.

Pressemitteilung der LBS

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