Wohn-Riester: Verbraucherzentrale NRW warnt vor voreiligem Vertragsabschluss

Das so genannte Wohn-Riestern ist gestartet. Doch die Verbraucherzentralen NRW rät: Häuslebauer sollten auf bessere Angebote warten. Der Gesetzgeber hat mit der Eigenheim-Förderung dem Riester-Sparen eine neue Variante beschert. Nun werden nicht nur Bank-, Fonds- und Versicherungssparpläne gefördert, sondern auch Bausparverträge und Immobiliendarlehen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Wohn-Riestern ist, dass eine selbst genutzte Immobilie finanziert wird, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder fertiggestellt worden ist. Der Umstieg bei der Finanzierung einer schon länger erworbenen Immobilie auf eine riestergeförderte Anschlussfinanzierung ist damit nicht möglich.

Bei der Selbstnutzung legt Vater Staat strenge Kriterien an: Wird das Haus oder die Wohnung verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren eine neue selbstgenutzte Immobilie angeschafft, müssen die erhaltenen Fördergelder und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.

Entziehen kann sich der Riester-Sparer der Rückzahlung nur, wenn er nach dem Wohnungsverkauf die geförderten Tilgungsbeträge in einen herkömmlichen Riester-Vertrag einzahlt, etwa in einen Bankspar-Plan. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen darf die Wohnung vorübergehend vermietet werden, allerdings nur mit einem befristeten Mietvertrag.

Besteuerung im Rentenalter

Im Rentenalter sind beim Riestern Steuern fällig. Weil beim Wohnriester keine Rentenauszahlung erfolgt, ist hier ein fiktives Auszahlungsguthaben zu versteuern. Dabei werden die geförderten Tilgungsleistungen auf einem Wohnförder-Konto gesammelt und mit jährlich zwei Prozent verzinst.

Der fiktive Kontostand auf dem Förderkonto muss entweder bis zum 85. Lebensjahr in gleichbleibenden Raten oder in Form einer Abschlagszahlung versteuert werden.

Trotz der Besteuerung im Rentenalter ist das Wohn-Riestern für Häuslebauer eine überlegenswerte Sache, sofern die Selbstnutzung des Eigenheims langfristig angelegt ist. Möglich sind dabei zwei Grundvarianten: Der Riester-Bausparvertrag und die Direkttilgung im Riester-Darlehen.

Außerdem werden auch Einzahlungen in so genannte Kombi-Kredite gefördert, einen Finanzierungsmix aus Bausparvertrag und Zwischenkredit.

Erste Bauspar-Tarife am Markt

Erste Bauspartarife sind bereits auf dem Markt. Schon während der Ansparphase können Bausparer Riester-Zulage kassieren, wenn der Vertrag später für die Finanzierung des Erwerbs der eigenen vier Wände eingesetzt wird. Allerdings ist ohne staatlichen Zuschuss die Rendite eher mau.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet ein Prozent Guthabenzins und kassiert ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr. Bei der LBS West gibt es bei gleicher Abschlussgebühr nur 0,75 Prozent Jahreszins, darüber hinaus verlangt die LBS jährliche Kontoführungsgebühren von 18 Euro.

Rat des Experten

Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zur Gelassenheit. „In nächster Zeit dürften weitere Wohn-Riester-Angebote auf den Markt kommen. Wer mit dem Abschluss noch wartet, kann am Ende der Gewinner sein.“

Zudem sei der Abschluss eines Riester Bausparvertrages wegen der vertraglichen Mager-Rendite meist nur sinnig, wenn anschließend auch das günstige Bauspardarlehen abgerufen werde.

Die Alternative ist die direkte Tilgung eines Hypotheken-Darlehens mit Riester-Förderung. Bezuschusst werden jedoch nur Tilgungsanteile, Zinsen bleiben ungefördert. Allerdings halten sich die Banken derzeit noch mit Angeboten bedeckt, sodass noch kein Vergleich zwischen herkömmlichen Bankdarlehen und Riester-Krediten möglich ist.

Beispiele für Zulagen

Auch hier hängt die Höhe der Zulagen davon ab, wie viel der Finanzierungskunde jährlich tilgt und wie seine Einkommens- und Familiensituation aussieht.

Beispiele: Eine Familie mit zwei Kindern, von denen eines im Jahr 2008 geboren wurde, kann im Lauf von zehn Jahren knapp 8.000 Euro Zulagen einstreichen. Bei kinderlosen Paaren beträgt die Summe der Zulagen im gleichen Zeitraum hingegen nur 3.080 Euro.

Bei den geförderten Baukrediten wird es vor allem darauf ankommen, ob diese bei den Zinsen mit den günstigen klassischen Hypothekendarlehen mithalten können.

Wenn ein Riester-Bankkredit deutlich teurer ist als ein normales Darlehen, kann es für den Bauherren sinnvoll sein, das zinsgünstigere Darlehen zu wählen und mit einem herkömmlichen Riester-Sparvertrag vorzusorgen.

„Sonst wird unter Umständen die Riester-Förderung vom Zinsnachteil aufgefressen“, gibt Bieler zu bedenken. Nur wenn die Riester-Darlehen auch ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse attraktive Konditionen böten, lohne sich der Abschluss eines Wohn-Riester-Kreditvertrags.

Vorsicht bei Kombi-Krediten

Vorsicht sei vor allem aber bei den von den Bausparkassen für dieses Jahr angekündigten Kombi-Krediten geboten. Denn die seien regelmäßig deutlich teurer als vergleichbare Hypothekendarlehen.

"Preisklarheit bringt hier nur der Blick auf den Gesamteffektivzins der Kombi-Angebote. Und zu dessen Angabe hat der Gesetzgeber die Bausparkassen glücklicherweise verdonnert“, so Verbraucherschützer Bieler.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW

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