Gebäudereiniger und andere Gewerbe: Arbeitnehmer sofort melden

Ab sofort sind Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche gesetzlich verpflichtet, bei der Einstellung von Mitarbeitern schon zu Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abzugeben. Wie die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover dazu mitteilt, dient diese Neuregelung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Wettbewerb.

Das neue Meldeverfahren gilt für Bauunternehmen, das Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie für Schausteller- und Gebäudereinigungsbetriebe.

Darüber hinaus für Unternehmen der Forst- und der Fleischwirtschaft sowie Firmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen.

Wichtig: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung. Sie muss auch weiterhin bei der ersten Entgeltabrechnung – spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme – der Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkassen bzw. Minijobzentrale) übermittelt werden.

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dafür die Ausfüllhilfe „sv.net“, die im Internet unter www.itsg.de rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung steht, zu nutzen.

Die Meldungen werden bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger gespeichert und können von den Ermittlungsbehörden bei Prüfungen der ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung vor Ort abgerufen werden.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

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