Osthessen-News: Wenn in „FD“ nicht mehr „FD“ drin ist – Ummeldepflicht für Autos endet 02/2009!

„Keine Ummeldepflicht für Kfz bei Wohnortwechsel“ melden in diesen Tagen verschiedene Agenturen. Als eine „gute Nachricht für Autofahrer“ wird das „verkauft“. Man müsse sich seit Anfang September bei einem Umzug kein neues Auto-Kennzeichen besorgen, wenn man innerhalb des Bundeslandes umziehe, heißt es. Grund hierfür sei eine neue Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die nun wirksam werde. Die zuständigen Landesbehörden könnten auf „die Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeuges innerhalb des jeweiligen Landes“ verzichten, berichtete forium.de, nach eigenen Angaben „Deutschlands größter Finanzratgeber“. Soweit die Agenturmeldungen, die leider nicht generell mit der Realität übereinstimmen. „osthessen-news“ hat bei der Zulassungsstelle des Landkreises Fulda nachgefragt und …keinee Bestätigung bekommen. Es gelte nachwievor die alte Regelung hieß es, wenngleich andererseits die Meldung dann „doch nicht ganz falsch“ sei. Der Grund: die neue Regelung ist noch nicht bundesweit in Kraft, einige Länder wie auch Hessen müßten noch entsprechende behördliche Regelungen treffen. Deshalb gelte der Verzicht auf die Ummeldepflicht in Hessen erst ab 01. Februar 2009. In einigen Regionen Niedersachsens und Baden-Württembergs allerdings ist dies bereits seit 1. September 2008 möglich. „Sofern das jeweilige Bundesland die Regelung zulässt, kann ein Autofahrer beim Umzug von Köln nach Duisburg sein Autokennzeichen mitnehmen und weiterhin mit einem „K“ durch
die Lande fahren. Ebenso könnte ein Münchner Fahrer mit seinem „M“ am Auto in Bamberg wohnen.“, betonte Felix Bodewees, vom Verbraucherratgeber www.forium.de. Die Regelung wird allerdings Auswirkungen auf die Kfz-Versicherer haben. Denn unter anderem richtet sich die Höhe der Versicherungsprämieprämie nach dem Ort der Zulassung des Fahrzeugs, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufzeigt. Durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungverordnung würde diese Regelung bedeutungslos. Mit der AXA Versicherung berechnet bereits eine Versicherung ihre Prämien nicht nach dem Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnorts des Fahrzeughalters.

Erschienen bei Osthessen-News am 17. September 2008

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