Auch Ferienjobber sind unfallversichert

Laut ARAG Experten sind die fleißigen Ferienjobber über den Arbeitgeber unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist dabei unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts.

Unbezahlte Praktika sind ebenso versichert wie Ferien-Mini-Jobs. Auch Hin- und Rückweg zur Arbeit sind versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie Lohnersatzleistungen. Daher müssen bei einem Arztbesuch weder die Krankenversicherungskarte vorgelegt, noch zehn Euro Praxisgebühr gezahlt werden.

Sozialversicherungsabgaben entfallen, wenn nicht länger als 2 Monate bzw. 50 Tage im Jahr gearbeitet wird. Zudem haben Schüler das Recht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während des Jobs krank werden.

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG

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