TK: Insulinanaloga auch für erwachsene Typ-1-Diabetiker

Krankenkassen dürfen die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga in Zukunft für erwachsene Diabetes-Typ-1-Patienten nur noch dann übernehmen, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ursprüngliche Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun eingeschränkt, so dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von dieser Regelung nicht betroffen sind.

Ziel der Techniker Krankenkasse (TK) ist jedoch, dass Ärzte nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses auch TK-versicherten Typ-1-Diabetikern, die 18 Jahre und älter sind, kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verschreiben können.

Die TK sucht daher zurzeit unter anderem mit dem Pharmaunternehmen Sanofi Aventis eine Lösung, um die Versorgung aller an Diabetes-Typ-1 erkrankten Versicherten mit kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin sicherzustellen. Auch mit anderen Herstellern dieser Präparate führt die TK Gespräche.

Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Rabattverträge für Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden können.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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