Dalli, dalli beim Krankenversicherungsschutz: Versicherungspflicht umgehend bei Krankenkasse anmelden

Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens dann, wenn man krank wird und keine Absicherung hat. Seit der Gesundheitsreform 2007 haben alle Verbraucher wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Egal ob gesetzlich oder privat, das hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen seit 1. April vergangenen Jahres versichert werden, und zwar in der Krankenkasse, in der sie zum Schluss waren. Für zuletzt privat Versicherte steht seit 1. Juli 2007 der modifizierte Standardtarif offen.

Die Verbraucherzentrale rät ehemals gesetzlich Versicherten, sich umgehend bei ihrer letzten gesetzlichen Kasse zu melden und ihre Versicherungspflicht anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige erst längere Zeit nach dem 1. April 2007, sind die seitdem entstandenen Beiträge rückwirkend nachzuzahlen.

Es liegt deshalb im Interesse der Betroffenen selbst, umgehend ihrer Anzeigepflicht nachzukommen. Unkenntnis über diese Neuregelung oder eine bewusste Entscheidung gegen einen Krankenversicherungsschutz, befreien nicht von der Beitragspflicht.

Zu den wichtigsten Fakten rund um den Krankenversicherungsschutz hält die Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen ein kostenloses Informationsblatt bereit, das mit dem Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wurde.

Pressemitteilung der VZ Niedersachsen