Während man Leistungen nach Hartz IV bezieht, ist man verpflichtet, sich regelmäßig bei seinem Träger zu melden. Hierzu erhält man einen Termin, den man einhalten muss. Ist man zu diesem Termin erkrankt, gilt der erste Tag, an dem man wieder arbeitsfähig ist, als nächster Termin. Wenn es der Träger anordnet, muss man als ALG II-Empfänger auch Termine bei einem Arzt oder Psychologen wahrnehmen.
Um mögliche Sanktionen zu vermeiden, sollte man sich sofort bei seinem Sachbearbeiter melden, wenn man einen Termin nicht wahrnehmen kann und dies auch begründen können.