Wenn der Balkon an Substanz verliert – Wer zahlt bei Schäden?

Unter freiem Himmel …… entspannen, feiern, sonnenbaden – im Sommer avanciert der Balkon zum beliebtesten Frei-Raum am Haus. Umso wichtiger ist seine Pflege.

Ein Balkon ist durch seine exponierte Lage ständigen Witterungseinflüssen wie Regen und Temperaturschwankungen ausgesetzt.

Das geht an die Substanz! Häufigste Schadensursache ist Feuchtigkeit. Erste Hinweise auf mögliche größere Schäden in der Stahlkonstruktion oder bei tragenden Elementen sind Risse im Estrich, abgeplatzte Fliesen und bröckelnder Beton.

„Stellt der Balkonbesitzer diese Schäden fest, sollte er unbedingt einen Experten zurate ziehen“, so Uta Schaller von der BHW Bausparkasse. „Nur er kann die Schwere des Schadens feststellen und einen Kosten- und Sanierungsplan erstellen.“

Wer zahlt bei Schäden?

Bei Wohneigentumsgemeinschaften gehören Balkone bis auf den Belag zum Gemeinschaftseigentum. Sanierungsmaßnahmen aufgrund einer defekten Isolierung zahlt die Eigentümergemeinschaft. Schwierig wird es bei Schäden, die durch defektes Gemeinschaftseigentum wie ein gebrochenes Fallrohr angerichtet werden.

Meist muss der Wohnungseigentümer in die eigene Tasche greifen – es sei denn, er weist der Eigentümergemeinschaft nach, dass sie eine rechtzeitige Reparatur versäumt hat.

Da eine Balkonsanierung bis zu 75 Euro pro Quadratmeter kosten kann, sollte vorher klargestellt werden, ob die gebildete Instandhaltungsrücklage dafür ausreicht. Bei der Finanzierung hilft auch ein Bausparvertrag weiter, der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen abdeckt.

Umfassende Sanierung

Ein Architekt oder ein von der Handelskammer empfohlener Gutachter überprüft bei einer gründlichen Schadensanalyse Konstruktion und Tragfähigkeit. Für fachliche Beratung sollte der Bauherr ein Honorar von ca. 60 Euro pro Stunde einkalkulieren.

Ist die tragende Konstruktion bereits so beschädigt, dass die Statik angegriffen ist, wird der Balkon gänzlich erneuert. Die BHW Bausparkasse weist darauf hin, dass statische und optische Änderungen einer Genehmigung vom Bauamt bedürfen.

Pressemitteilung der BHW Bausparkasse

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