Hausbesitzer: Beim Energiepass nicht an der falschen Stelle geizen

Hausbesitzer sollten beim Energiepass nicht an der falschen Stelle geizen. „Wer ab 1. Juli bei Verkauf oder Neuvermietung seiner Immobilie keinen oder nur einen unvollständigen Energie­ausweis vorlegen kann, dem drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro“, warnt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner.

Als unvollständig gelte der Ausweis etwa, wenn er keine Tipps zur Sanierung und Verbesserung der Energiebilanz enthalte. Bei Billigangeboten aus dem Internet sei daher Vorsicht geboten. Zwar koste die eingehende Vor-Ort-Analyse durch einen erfahrenen Architekten oder qualifizierten Energieberater einige hundert Euro, doch könne nur so ein „zuverlässiger Fahrplan für eine Energie – und damit langfristig Geld – sparende Modernisierung“ aufgestellt werden.

Übri­gens fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Energiesparberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser bis Ende 2009 mit einem Zuschuss von 175 Euro – allerdings nur, wenn die Beratung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung eines Gebäude­energieausweises steht.

Flechtner: „Die BAFA-geförderte Energieberatung muss vollständig abgeschlossen sein, bevor der Energieausweis ausgestellt werden kann. Als Abschluss der geförderten Beratung gilt das Datum, an dem der Energieberater seinen Beratungsbericht überreicht und ihn dem Auftraggeber erläutert hat.“

Pressemitteilung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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