Selbstständige und Freiberufler: Basis-Rente hat viele Vorteile

Die Basis-Rente hat als spezielle Altersvorsorgeform für Selbstständige und Freiberufler viele Vorteile: Sie wird vom Staat steuerlich bis mzu 20.000 Euro im Jahr gefördert, ist flexibel in der Kapitalanlage und variabel in der Höhe der Einzahlungen – dem Geschäftsverlauf anpassbar.

Sie ist darüber hinaus unverpfändbar und steht somit auch nach einer Insolvenz in unbegrenzter Höhe für die private Altersvorsorge zur Verfügung.

Zusätzlich werden die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ebenfalls staatlich gefördert. Doch genau dieser letzte Vorzug war bislang mit einem Risiko verbunden, das die Condor Versicherungsgruppe dem Verbraucher nun mit ihrem „BUZ-Retter“ abnimmt.

Risiko in der Basis-Rente kann schwerwiegende Folgen haben

Um die staatliche Förderung auch für eine BUZ zu erhalten, muss der Beitragsanteil weniger als die Hälfte der Gesamtprämie des Basis-Renten-Vertrags ausmachen.

„Unter normalen Umständen ist dies nicht zwangsläufig ein Nachteil“, sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe, „doch sobald der Kunde Zahlungsschwierigkeiten bekommt und seinen Beitrag für die Basis-Rente mindern oder den Sparanteil gänzlich aussetzen will, so hat er bisher auch den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz verloren, da dieser im selben Maße gemindert werden muss.

Diesen Missstand konnten wir so nicht akzeptieren, da er schwerwiegende Folgen haben kann“, so Thomas weiter. Nicht nur die Leistung für den Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit würde bei einer Beitragsminderung viel zu gering
ausfallen.

Bei einer späteren Erhöhung auf die alten Leistungsumfänge könnte eine erneute Gesundheitsprüfung zur Verteuerung der Beiträge oder im schlimmsten Fall sogar zur Ablehnung des Risikos führen.

Dann stünde der Kunde ohne eine ausreichende Absicherung seiner finanziellen Zukunft dar.

Condor löst Problem ganz unkompliziert

Die Condor Versicherung hat sich des Problems angenommen und es für seine Kunden aufgehoben.

„Denn staatliche Förderung darf kein Risiko in sich bergen“, sagt Thomas. Bei einer Verringerung des Beitrages für die Basis-Rente hat der Kunde das Recht, seinen Berufsunfähigkeitsschutz in der einst sorgfältig ausgewählten Höhe aufrechtzuerhalten.

Der Kunde kann hierzu komfortabel und ohne erneute Risikoprüfung eine ergänzende Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen.

„Diese unkomplizierte Handlungsweise des Unternehmens ist nicht nur im Sinne unserer Kunden, sondern auch positiv für unsere Vermittler.

Denn sie beraten die Kunden und tragen somit eine große Mitverantwortung für deren Zukunftssicherung, die nicht durch kurzfristige finanzielle Engpässe wie ein Kartenhaus zusammenbrechen darf“, sagt Thomas.

Pressemitteilung der Condor Versicherungsgruppe

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