Alkoholfrei durch die närrische Zeit steuern

Beim Feste feiern fließt der Alkohol meist in Strömen. Gerade jetzt im Fasching kontrolliert die Polizei deshalb verstärkt im Straßenverkehr. Autofahrer unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sollten darum unbedingt abstinent bleiben:

für sie gilt die Null-Promille-Vorschrift, Verstöße werden mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und der zwingenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.

„Auch erfahrene Wagenlenker spekulieren besser nicht darauf, die für sie geltende Toleranzgrenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt auszureizen. Schon ab 0,3 Promille sind Seh- und Hörfähigkeit sowie Reaktionsvermögen beeinträchtigt und wer dann durch unsicheres Fahren auffällt, muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Wird man bei einer Verkehrskontrolle mit mindestens 0,5 Promille am Steuer erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit € 250.- Geldbuße, 4 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat bestraft wird.

Sogar betrunkenen Radfahrern kann der Führerschein entzogen werden, sofern sie mit mindestens 1,6 Promille aufgefallen sind oder Schlangenlinien fahren.

Was viele nicht wissen: Auch der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung ist gefährdet, wenn jemand alkoholisiert Auto fährt und einen Schaden verursacht.

Dann wird womöglich grobe Fahrlässigkeit unterstellt, so dass die Schadensversicherung die Zahlung verweigern kann.

Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zwar zunächst in voller Höhe, ist aber Alkohol im Spiel, ist sie berechtigt, sich bis zu 5000 Euro der Kosten von ihrem Versicherungsnehmer erstatten zu lassen.

Deshalb sollte man auch als Narr einen kühlen Kopf behalten, sich alkoholfrei amüsieren und betrunkene Mitfeiernde nach der Party in ein Taxi bugsieren. Was man allerdings wissen sollte: Der Taxifahrer kann die Beförderung eines betrunkenen Fahrgastes ablehnen.

Und für den Fall, dass einem alkoholisierten Gast die Fahrt nicht bekommt und er sich im Taxi übergeben muss, muss er die Reinigungskosten und den Verdienstausfall des Taxifahrers für die Standzeiten übernehmen. Da kommen schnell einige Hundert Euro zusammen.

Pressemitteilung der D.A.S.

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