Kampagne gegen schlampige Preisauszeichnung gestartet

Der Handel überschüttet die Verbraucher mit angeblichen Schnäppchen und vermeintlich günstigen Rabatten. Die Verbraucherzentrale will jetzt für Preisklarheit sorgen und hat eine Kampagne gegen schlampige Preisauszeichnung gestartet.

Viele Händler zeichnen die angebotenen Waren in ihren Schaufenstern gar nicht und nur sehr unvollständig mit Preisschildern aus.

Sie bekommen jetzt „blaue Briefe“ von der Verbraucherzentrale. Darin werden sie aufgefordert, alle angebotenen Artikel lückenlos mit Preisschildern zu versehen.

Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss die dafür verlangten Preise „klar und wahr“ angeben. Das schreibt die Preisangabenverordnung vor.

Doch der Handel nimmt es nach Stichproben der Verbraucherschützer damit nicht immer genau. In manchen Schaufenstern ist kaum ein Preisschild zu finden ist.

Verbraucher ärgern sich darüber, stoßen aber bei Beschwerden oft auf taube Ohren. Dabei ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Gegen die Preisschild-Sünder geht die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt (erneut) in einer breit angelegten Kampagne vor.

Einkaufspassage für Einkaufspassage werden nach und nach kontrolliert und die Händler nachdrücklich an ihre Preisauszeichnungspflicht erinnert.

Es geht dabei nicht um ein heruntergefallenes Preisschild. Doch wenn weit und breit kein Preis an den Waren im Schaufenster erkennbar ist oder nur gelegentlich ein Artikel ausgezeichnet ist, reicht das nicht.

Die Kunden sollen sich durch einen Blick ins Schaufenster über die Preise der angebotenen Waren informieren können – das ist der gute Sinn der gesetzlichen Regelung.

Wer sich als Verbraucher über fehlende Preisschilder ärgert, kann der Verbraucherzentrale darüber berichten, per Fax 24 832-290 oder E-Mail verbraucherrecht@vzhh.de.

Pressemitteilung der VZ Hamburg

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