Kündigung der KfZ-Haftpflichtversicherung: Drei außerordentliche Wechselgründe

Eigentlich ist der 30.11. eines jeden Jahres der Stichtag, um sich von seiner Kfz-Versicherung zu trennen. Ohne Angabe von Gründen kann man dann seine Versicherung verlassen.

Aber es gibt zudem drei außerordentliche Wechselgründe, die einen Versicherungswechsel auch jenseits des 30.11. ermöglichen.

Erster Kündigungsgrund: Wenn die Versicherung teurer geworden ist. Wechselwillige können dann innerhalb eines Monats nach Information über eine Beitragserhöhung die Kündigung einreichen. In der Regel werden die Beitragsrechnungen in den letzten Wochen des Jahres verschickt.

Zweiter Fall: Wenn man ein altes Fahrzeug wechselt oder sich ein neues Fahrzeug anschafft, endet der entsprechende Versicherungsvertrag automatisch.

Und vom dritten außerordentlichen Kündigungsrecht kann Gebrauch machen, wer einen selbstverschuldeten Unfall oder Schaden zu verbuchen hat – auch in diesem Fall darf man sich damit nicht mehr als vier Wochen nach Anerkennung (oder Verweigerung) der Entschädigung Zeit lassen.

Versicherungswechsel sind also nicht nur auf die heiße Wechslerphase im November beschränkt, sondern in Sonderfällen auch das ganze Jahr über möglich. Es lohnt sich daher, den Kfz-Versicherungsmarkt auch nach dem 30.11. im Auge zu behalten.

Partnerwahl: Merkmale einer guten Versicherung

Wie im wirklichen Leben, zeigt sich auch beim Versicherungspartner das wahre Gesicht oft erst in der Krise, sprich im Schadensfall. Um dann keine böse Überraschung zu erleben, sollte man bereits im Vorfeld auf Einiges achten.

Gute Hinweise auf die Service-Qualität einer Versicherung sind zum Beispiel vorhandene TÜV-Siegel, Zertifizierungen und Auszeichnungen.

Oft sind solche Zertifizierungen auf den Internetseiten der Versicherer oder in Broschüren vermerkt. Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt, empfiehlt, sich gerade bei Direktversicherungen im Vorfeld über Call Center-Öffnungszeiten und Benutzerfreundlichkeit des Online-Auftrittes zu informieren.

Natürlich müssen auch die Produkte und das Preis-Leistungsverhältnis stimmen. Hier sollte man Rankings in Tageszeitungen und Fachzeitschriften zu Rate ziehen, um sich von der Qualität des neuen Versicherungspartners zu überzeugen.

Einmaleins der Trennung

Ist der Entschluss zur Trennung gefallen, gilt es, bei der Kündigung keinen Fehler zu machen. Damit man nicht ganz ohne Versicherungspartner dasteht, sollte man immer zuerst eine Zusage des neuen Versicherers in der Tasche haben.

Erst danach kann man seine Kündigung einsenden, unbedingt als Einschreiben. „Sinnvoll ist es, der alten Versicherung eine Frist für die Kündigungsbestätigung zu setzen – zum Beispiel zwei Wochen.

Das garantiert einen reibungslosen Übergang“, erklärt Wulff von der DA Direkt weiter. Das Kündigungsschreiben muss jeweils innerhalb eines Monats nach Abwicklung eines Schadens beziehungsweise nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Danach steht der neuen Versicherungspartnerschaft nichts mehr im Wege.

Pressemitteilung der DA Direkt Versicherung

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