Bauen ist oft reine Nervensache

 Bauen ist oft reine Nervensache – für Bauherren wie für Bauunternehmer. „Mutiert jedoch ein Bauherr durch fortlaufende und unberechtigte Eingriffe zur ständigen Nervensäge, kann das Bauunternehmen den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen“, warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse alle Häuslebauer vor.

In einem vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelten Fall hatte ein Bauherr den Baufortschritt durch permanente Kritik und unberechtigte Mängelrügen immer wieder massiv gestört.

Dabei soll er sogar einzelne Mitarbeiter des Unternehmens an der Arbeit gehindert haben. Auch der Betriebsfrieden unter den Mitarbeitern wurde dadurch erheblich gefährdet.

Vier Monate nach Baubeginn stieg daraufhin das Handwerksunternehmen einseitig aus dem Vertrag aus und forderte die Bezahlung der noch offenen Rechnungen.

Der Bauherr wollte die Kündigung jedoch nicht akzeptieren. Im Grunde sei er ja der Geprellte, denn der Vertragsausstieg verursachte ihm erhebliche Mehrkosten.

Die Richter gaben jedoch dem Bauunternehmen weitestgehend recht. „Das für die Herstellung eines Werkes unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien“ sei wegen der ständigen Pflichtverletzungen durch den Bauherrn nicht mehr gegeben gewesen.

Deswegen sei der Firma eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zuzumuten und eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich (OLG Celle, Urteil vom 22.09.2005, Az. 6 U 37/05).

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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