Striktes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit

Null-Promille-Regel gilt auch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Mindestens 125 Euro Bußgeld, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg, eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit um weitere zwei auf vier Jahre, dazu noch ein bis zu 200 Euro teures Aufbauseminar:

Das alles droht dem jugendlichen Fahrer unter 21 Jahren sowie jedem Fahranfänger in der Probezeit, der sich alkoholisiert ans Steuer setzt. „Selbst geringste Mengen Alkohol ziehen diese Konsequenzen nach sich“, warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Sie rät daher zur Nulllösung: „Nur wer bei Limonade und Wasser bleibt, kann sich sicher und beruhigt ans Steuer setzen.“ Hintergrund der Regelung ist die Tatsache, dass gerade junge Fahrer überdurchschnittlich oft an Unfällen unter Alkoholeinfluss beteiligt sind.

Hinzu kommt der Trend zum Führerschein mit 17 Jahren, so dass der Gesetzgeber hofft, mit der Null-Promille-Regel bis 21 eine Gewöhnung der Zielgruppe an alkoholfreies Fahren zu erreichen. Aber Achtung:

„Auch wer die Fahrerlaubnis erst in höherem Alter erwirbt, für den gilt das Alkoholverbot, wenn auch nur während der zweijährigen Probezeit“, erklärt die D.A.S.-Expertin.

Fahranfänger, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein erstes Mal auffällig werden, müssen ein so genanntes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer absolvieren.

In drei Sitzungen von je drei Stunden Dauer werden die Teilnehmer über die Wirkung von Alkohol aufgeklärt und müssen gemeinsam Verhaltensregeln zur Änderung ihrer Gewohnheiten erarbeiten.

Wer die von der Straßenverkehrsbehörde vorgegebene Anmeldefrist verstreichen lässt, ist seinen Führerschein los.

Pressemitteilung der D.A.S. Versicherung

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