Familienversicherung, Studentenversicherung oder was?

Verbraucherzentrale Sachsen hilft Studenten bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung. In wenigen Tagen beginnt an deutschen Hoch- und Fachschulen das Wintersemester.

Viele Studenten stellen sich dabei die Frage nach der „richtigen“ Krankenversicherung, denn sie haben diesbezüglich nicht nur eine Möglichkeit, sich abzusichern. Es geht auch darum, die individuell günstigste Variante herauszufinden, wobei die Verbraucherzentrale Sachsen helfen kann.

Nach den Regeln des Sozialgesetzbuches V sind Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig. Somit sind sie der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet.

Ob sie dort einen eigenen Beitrag zahlen oder kostenfrei mitversichert sind, hängt vom Status der Eltern und vom eigenen Alter ab. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert und ist der Student noch keine 25 Jahre alt, besteht über die Eltern eine beitragsfreie Familienversicherung.

„Allerdings darf der Studiosus dabei nicht mehr als 20 Wochenstunden nebenher arbeiten und kein eigenes Einkommen über 350 € – oder bei einem Minijob nicht mehr als 400 € – haben“, weist Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Arbeitet der Studierende nebenbei in größerem Umfang, ist er nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Steht das Studium jedoch weiter im Vordergrund, gilt in diesem Fall das so genannte Werkstudentenprivileg.

„Das bedeutet, dass die studentische Versicherungspflicht wieder auflebt und die Möglichkeit besteht, sich selbst in der günstigen studentischen Krankenversicherung zu versichern“, informiert Hoffmann.

Ab Vollendung des 25. Lebensjahres – bei jungen Männern verlängert sich die Zeit noch um den Wehr- oder Ersatzdienst – kommt generell die studentische Krankenversicherung ins Spiel, weil dann die kostenfreie Familienversicherung endet.

Der Beitrag ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das Wintersemester 2008/09 monatlich 49,40 € für die Krankenversicherung und 7,92 € bzw. 9,09 € für die Pflegeversicherung.

Wer bisher schon privat krankenversichert ist, etwa weil ein Elternteil ebenfalls privaten Schutz genießt, kann mit Studienbeginn zwischen dem Verbleib in der privaten Versicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Aber Achtung: Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist oft unumkehrbar.

Während der gesamten Studienzeit ist kein Wechsel mehr möglich. Nach dem Studium gibt es nur dann ein Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bleibt.

Bei Akademikern ist das nicht immer der Fall. Wird später eine Familie gegründet, müssen die Kinder dann auch privat versichert werden. „Das kann die Haushaltkasse stark belasten“, warnt Hoffmann.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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