BFH hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Neue Hoffnung für Arbeitnehmer: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem aktuellen Beschluss (Az. VI B 42/07 vom 23. August 2007) angezweifelt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale mit demGrundgesetz vereinbar ist. Die obersten Steuerrichter bestätigten damit eine frühere Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts.

Nach Ansicht der Finanzrichter sei es „offensichtlich, dass die Kosten der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (…) beruflich veranlasst sind. Sie sind zur Erwerbssicherung unvermeidlich, denn „wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts“.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte den jetzt bekannt gewordenen Beschluss des höchsten deutschen Steuergerichts und forderte gleichzeitig das Bundesfinanzministerium zum Handeln auf. Seit dem 4. Mai 2007 gilt eine Verwaltungsanweisung nach der die Finanzämter Fahrtkosten-Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten eintragen dürfen. Erst wenn diese Anweisung aufgehoben wird, können Arbeitnehmer wieder entsprechende Freibeträge für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Ob die Neuregelung zur Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, muss jetzt wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Sollte der Gesetzgeber dem Urteil nicht zuvorkommen und Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer zum Abzug zuzulassen, ist mit einer Einspruchsflut bei den Finanzämtern bei der kommenden Steuererklärung zu rechnen.

BdSt-Präsident Däke warnte auch die Große Koalition davor, die bei einer Rücknahme der Kürzung entstehenden Steuermindereinnahmen durch Erhöhungen an anderer Stelle ausgleichen zu wollen. Däke: „Die Steuereinnahmen sprudeln so stark, dass die Rückkehr zur alten Regelung die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht beeinträchtigen würde. Vielmehr erlaubt das hohe Steueraufkommen, die Steuerzahler endlich zu entlasten!“

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