Vermietung: Steuerfalle bei Umbaukosten vor Selbstnutzung

Besteht ein Veranlassungszusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit, so können Vermieter ihre Ausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Der Abzug der Kosten entfällt, wenn die Vermietung aufgegeben wird.

„Wer größere Investitionen in den Umbau eines Objekts steckt, das er anschließend selbst bewohnen will, muss damit rechnen, dass die Finanzbehörde diese Kosten nicht mehr steuerlich berücksichtigt“, warnt daher Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Ein Vermieter hatte zwei Wohnungen zusammengelegt und wollte diese nach Abschluss der Bau- und Renovierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Aufwendungen für die Renovierung machte er als Werbungskosten geltend. Dies verneinte jedoch der Bundesfinanzhof.

Die Richter sahen keinen Veranlassungszusammenhang mit den Vermietungseinkünften, da zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen die alten Mietverhältnisse beendet waren und keine neuen Mietverträge abgeschlossen wurden. Nach Auffassung der Richter gehörten die Umbaukosten somit zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung (BFH, Beschluss vom 23.11.2006, Az. IX B 109/06).

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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