Starkregen, Sturmböen, Blitz und Donner – welche Schäden sind versichert?

Verbraucherzentrale Sachsen ruft Elementarschaden-Pflichtversicherung in Erinnerung. Das Wetter schlägt Kapriolen. Nach der großen Hitze der letzten Tage setzte Starkregen und Gewitter manches Gebiet unter Wasser.

Neben Beschädigungen an Autos gibt es viele Gebäudeschäden. Auch Hausrat wurde zerstört, etwa wenn sich infolge des Starkregens eine Schlammlawine ihren Weg durch das Wohnhaus bahnte oder wegen eines Blitzeinschlages der Computer nun dunkel bleibt. Nach dem ersten Schock, fragen sich die Betroffenen, ob sie ihre Schäden über eine Versicherung reguliert bekommen.

„Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind von der Voll- wie auch der Teilkaskoversicherung erfasst, so dass Schäden an Autos, die durch direkte Einwirkung dieser Naturgewalten entstanden sind, ersetzt werden“, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Anders sieht es mit Schäden an Gebäuden und Hausrat aus. Hagel und Sturmschäden sind im Regelfall abgedeckt. Hat ein Blitzeinschlag eine Hauswand zum Einsturz gebracht oder ein Feuer ausgelöst, ist dieser Schaden auch versichert. „Kam es durch den Blitz jedoch zu einem Überspannungsschaden, in dessen Folge elektronische Geräte ihren Dienst versagten, sieht es für Betroffene eher schlecht aus“, bedauert Hoffmann. Nur wer diesbezüglich zum Standardschutz eine Zusatzvereinbarung getroffen hat, kann mit einer Entschädigung rechnen.

Besonders schlecht sind Hauseigentümer dran, deren Gebäude nicht gegen Elementarschäden versichert ist. Ist es in Folge des Starkregens zu Hochwasser, Rückstau, Schlammlawinen oder Überschwemmungen gekommen und wurden dadurch Haus und Hausrat beschädigt, werden die Betroffenen auf diesen zumeist hohen Schäden sitzen bleiben.

Die üblicherweise abgeschlossenen Wohngebäude- und Hausratversicherungen schließen diese Schäden nicht ein. Eine Ausnahme davon bilden mitunter noch Altverträge, die bereits zu DDR-Zeiten abgeschlossen wurden und seither mit unveränderten Bedingungen fortgeführt werden.

Besonders ärgerlich für so manchen Nichtversicherten ist der Umstand, dass in den letzten Jahren versucht wurde, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, sich jedoch dazu kein Versicherer bereit erklärte. Seit dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002, das damals auf ähnliche Weise großen Schaden anrichtete, setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen für die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Wohngebäude ein.

Passiert ist bisher jedoch wenig. „Fünf Jahre nach der Elbeflut sollten die derzeitigen Unwetter – denen weitere folgen sollen – für den Gesetzgeber Anlass genug sein, erneut über einen solchen Pflichtversicherungsschutz ernsthaft nachzudenken“, fordert Hoffmann.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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