Geldspritze für die Jobsuche: Auch Studenten können Bewerbungskosten absetzen

Wer intensiv nach einem neuen Job sucht, muss trotz aller positiven Nachrichten vom Arbeitsmarkt zunächst eine Menge investieren. In der Regel verschicken Jobsuchende eine Vielzahl an Bewerbungsmappen und fahren zu etlichen Vorstellungsgesprächen, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben können.

Die Ausgaben für die Jobsuche summieren sich da schnell auf vierstellige Beträge. Das finanzielle Loch, das die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz in die Kassen der Bewerber reißt, gleicht der Fiskus zu einem bestimmten Teil aus. Die Kosten für Bewerbungsunterlagen wie Bewerbungsmappen, Briefpapier, Kopien, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber und Druckkosten dürfen Jobsuchende bei ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Auch Porto- und Versandkosten von Bewerbungen, Fahrtkosten zur Vorstellung inklusive Tagespauschale, Kilometergeld, Telefonkosten, Parkgebühren oder Hotelübernachtungen erkennt der Fiskus an.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln (AZ 7 K 932/03) können statt der tatsächlich entstandenen Kosten auch Pauschalen angesetzt werden. Das Gericht empfand 8,70 Euro für eine Bewerbungsmappe und 2,55 Euro für eine Email-Bewerbung als angemessen.

Tipp: Auch Studenten im Examen können ihre Bewerbungskosten steuerlich geltend machen – nämlich im ersten Berufsjahr. Dazu müssen Studenten und Absolventen auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie noch keine Einnahmen haben. Die Ausgaben für die Bewerbungen können sie als „vorab entstandene Werbungskosten“ angeben und diesen Verlust im Folgejahr mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnen.

Pressemitteilung der PSD Banken

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